Freitag, März 29, 2024
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Lebenslang für Schüsse? Sachsens Justiz urteilt mit zweierlei Maß!

Lebenslang für Schüsse? Sachsens Justiz urteilt mit zweierlei Maß!

Leipzig – Ein Deutscher, der am 7. Juli in Torgau mit einer umgebauten Schreckschusspistole auf einen syrischen Flüchtling geschossen hat, muss möglicherweise lebenslang hinter Gitter. Obwohl das Opfer die Tat überlebt, und bereits nach vier Wochen das Krankenhaus verlassen konnte, wertet die Staatsanwaltschaft Leipzig die spontane Aktion von Kenneth E. als „versuchten Mord“ und stellte darüber hinaus noch eine „besondere schwere der Schuld“ fest.

Wie die Frankfurter Rundschau in ihrer gestrigen Online Ausgabe berichtet, war der Tat ein Streit zwischen einer Gruppe Syrer und Torgauern an einer Tankstelle vorausgegangen. Dabei wurde ein Deutscher mit einem stumpfen Gegenstand am Kopf verletzt. Als es zu einer erneuten Auseinandersetzung am Marktplatz kam, sah sich der Angeklagte genötigt, einzugreifen und gab auf einen der Syrer zwei Schüsse ab.

Anders als den türkischen Exfreund der 19jährigen Mutter Nicola aus Neustadt, der sein Opfer im Hausflur regelrecht abschlachtete und nur wegen „Totschlag“ angeklagt ist, wird den Torgauer Schützen wohl die volle Härte des Gesetzes treffen. Wie bereits den Urheber eines missglückten aber folgenlosen Sprengstoffanschlags auf eine Moschee in Dresden. Bereits Udo Ulfkotte hatte schon vor zehn Jahren konstatiert: Deutsche bekommen immer wesentlich mehr aufgebrummt! Auch nach der feigen Messerattacke von Chemnitz wird nur wegen Totschlags ermittelt. Gänzlich ungesühnt bleibt der totgeprügelte Markus Hempel, ebenso wie ein Kölner Familienvater. Deutsche und besonders sächsische Richter messen mit zweierlei Maß. Dass eine solche im wahrsten Sinne Wortes maßlose Diskrepanz bei der Bewertung von Straftaten Urteilen zu politischen Verwerfungen führen wird, liegt eigentlich auf der Hand. (KL)

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