Samstag, April 20, 2024
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Leipziger Polizei mauert: Nach Demonstration beschlagnahmte 150 Handys werden nicht herausgegeben

handy-archivbild

Vor gut vier Wochen hatte die Polizei in Leipzig eine Spontandemonstration mit mehreren Hundert Teilnehmenden aufgemischt und um die 150 Personen eingekesselt. Anlass für den ProtestFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2) war die Ermordung des Asylbewerbers Khaled Idris Bahray in Dresden am Tag zuvor.

Nach unterschiedlichen Berichten hatten zwischen 300 und

600 Personen in Leipzig gegen Rassismus demonstriert und dabei auch Polizeikräfte mit Steinen beworfen. Laut der Polizei Sachsens seien außerdem “aus der Menschenmenge heraus zahlreiche Schaufensterscheiben und Glasschaukästen beschädigt” worden.

Wie berichtet hatte die Polizei etliche elektronische Geräte einkassiert, darunter alle Handys, aber auch MP3-Player und Speicherkarten. Sogar Laptops wurden nach Medienberichten beschlagnahmt. Die um die 150 Betroffenen müssen seitdem also ohne ihre Telefone auskommen.

Nun antwortet das Sächsische Staatsministerium des Innern auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im sächsischen Landtag zu den Maßnahmen. Demnach habe es anläßlich der Demonstration 192 Personalienfeststellungen gegeben. Allerdings sei nur Ingewahrsamnahme erfolgt. Die Zahl von 150 kurzzeitig Festgehaltenen wird zwar nicht direkt bestätigt, es seien aber 150 Mobiltelefone konfesziert worden. Hier die Liste:

  • 150 Handys
  • 13 Vermummungsgegenstände
  • 6 SIM-Karten
  • 4 analoge Filme
  • 4 SD-Karten
  • 3 iPods
  • 2 Jacken
  • 2 Micro-SD Karten

Unklar ist, warum die anscheinend ebenfalls beschagnahmten Laptops nicht genannt sind. Die sechs SIM-Karten scheinen zusätzlich zu den gezählten Telefonen aufgeführt – denn es ist kaum anzunehmen, dass alle Betroffenen die Karten zuvor entfernen und aufessen konnten. Ebenso nebulös ist, was mit analogen Filmen gemeint ist. Vielleicht haben Teilnehmende bzw. JournalistInnen mit analogen Kameras Aufnahmen gemacht? Kurios in jedem Fall, warum die Polizei drei iPods einkassierte, zumal wenn diese nicht einmal über eine Foto-Funktion verfügen. Mit “Vermummungsgegenstände” könnten auch Schals gemeint sein.

Der Titel der Anfrage lautete “Grundrechtsverletzung durch die Beschlagnahme von Handys”, wogegen sich die Landesregierung ausdrücklich “distanziert”: Vielmehr sei die Maßnahme auf Basis der §§ 94 (Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken) und 98 StPO (Gefahr im Verzug) erfolgt.

Dass die Betroffenen damit zu TäterInnen gestempelt werden und mittlerweile bereits vier Wochen ohne ihre Kommunikationsgeräte auskommen müssen, wird in der Antwort nicht erwähnt. Nach unseren Informationen befinden sich die Telefone allesamt noch bei der Polizei.

Wer braucht in einem Polizeistaat schon ein Handy, einen iPod oder Vermummungsgegenstände, wenn es sich doch scheinbar um Staatseigentum (wie auch unsere Kinder) handelt…

Quellen: PRAVDA TV/netzpolitik.org vom 19.02.2015

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