Freitag, März 29, 2024
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Lügen ist erlaubt – Falsche Angaben haben keinen Einfluss auf Asylverfahren

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Freibrief für sogenannte Flüchtlinge? Wer am besten Lügen, Betrügen und die leidvollste Geschichte erzählen kann, um seine Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)wahre Herkunft und Identität zu verschweigen, für den hat eskeine Auswirkungen auf sein Asylverfahren? Wenn ein Hartz IV Bezieher unter

falschen Angaben sich Leistungen erschleicht, dann ergeht ein Strafverfahren wegen Betruges, wenn ein Bürger falsche Angaben zur Steuererklärung macht, spürt er die Härte des Gesetzes und steht quasi mit einem Bein im Gefängnis, wenn aber ein „Asylbewerber“ falsche Angaben zu seiner Herkunft und Identität macht, also vorsätzlich lügt und betrügt, wirkt sich das nicht notwendigerweise negativ auf das Asylverfahren aus, die Frage der Schutzbedürftigkeit ist nicht an diese gebunden.

Wer einmal lügt dem traut man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht ? Was bei Einheimischen als Betrug oder Urkundenfälschung eingeordnet wird, hat bei „Asylbewerbern“ keine negativen Konsequenzen. Wirklich politisch Verfolgte oder Kriegsflüchtlinge haben doch keinen Grund zum Lügen? Eigentlich lügt man doch nur, wenn man Dreck am Stecken hat, etwas zu verbergen hat oder das Sozialsystem abzocken will? Wie kann man seine Schutzbedürftigkeit glaubwürdig darlegen, wenn man schon beim Herkunftsland schwindelt?

Auch dieser Trick wird sich in Windeseile rumsprechen und wie ein Magnet weitere Massen von Asylbetrügern anziehen?

Quelle: Netzplanet

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