Donnerstag, April 25, 2024
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Malta knallhart: „Sea-Eye“ darf nur auslaufen, wenn sie die Schlepperei beendet

Valletta – Malta will dem Sea-Eye-Schiff Seefuchs die Ausfahrt nach Angaben der Helfer nur dann genehmigen, wenn die Organisation unter anderem eine „starke, formelle und offizielle Erklärung“ abgibt, sich nicht mehr an sogenannten Search-and-Rescue-Operationen (SAR) zu beteiligen. Das berichtet „Zeit-Online“ unter Berufung auf eine E-Mail der maltesischen Hafenbehörde. Der einzige Zweck der Abfahrt solle ein Schiffstransfer nach Deutschland sein.

Die Hafenbehörde wollte sich trotz mehrerer Nachfragen bislang nicht dazu äußern. „Wir werden diese verheerende Bedingung niemals akzeptieren und fordern insbesondere die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, dieses Vorgehen Maltas unmissverständlich zu verurteilen“, sagte Gorden Isler, Sprecher von Sea-Eye, „Zeit-Online“. Die Organisation Sea-Watch, deren Schiff ebenfalls in Malta festsitzt, berichtet von einer ähnlichen, allerdings nur mündlich ausgesprochen Forderung durch die maltesische Hafenbehörde.

Nach Angaben von Seerechtsexperten sind Maltas Bedingungen juristisch irrelevant. Als Vertragsstaat des UN-Seerechtsübereinkommens könne Malta eine fremde Nichtregierungsorganisation nicht zu einem Verhalten bewegen, das einer grundlegenden seevölkerrechtlichen Pflicht – nämlich der Rettung von in Seenot geratenen Menschen – widerspreche, heißt es in dem Bericht. Auf Malta werden derzeit ein Aufklärungsflugzeug und drei Rettungsschiffe festgehalten: die Seefuchs, Sea-Watch 3 und die Lifeline. (dts)

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