Donnerstag, März 28, 2024
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„Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren“: Böhmermann will „Schmähgedicht“-Urteil nicht akzeptieren

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz legte heute Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ein, welches große Teile des sogenannten Schmähgedichts verboten hatte.

Der Fernsehsatiriker und fünffache Grimme-Preisträger Jan Böhmermann geht in seiner Auseinandersetzung mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in die nächste Runde: Böhmermanns Anwalt Christian Schertz legte am Freitag Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ein, welches große Teile des sogenannten Schmähgedichts verboten hatte. „Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren“, sagte Schertz der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren.“

Von 24 Versen darf Böhmermann nur noch sechs vortragen. Er hatte in seiner Sendung satirisch erklärt, wie man Erdogan kritisieren darf und wie nicht. Dabei hatte er abstruse sexuelle und von Kritikern als rassistisch empfundene Klischees bemüht.

Das Landgericht Hamburg untersagte ihm diese Beleidigungen am 10. Februar: Auch Erdogan müsse sich nicht alles gefallen lassen. Schertz erklärte, dass das Gericht den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt habe. Erdogan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten inhaftieren. „Das übersteigerte Ehrempfinden“ Erdogans dürfe ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden wie persönlicher Humorgeschmack oder strategische Erwägungen der Politik.

Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hamburg wird vermutlich erst in Monaten stattfinden. Die zuständige Kammer gilt als chronisch überlastet.

Beitragsbild: Andreas Rentz/Getty Images

Quelle: (dts)

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