Samstag, April 20, 2024
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Merkel-Justiz: Eintrachtpräsident Fischer darf AfD weiter „Nazis“ nennen

Frankfurt – Der Präsident des Fußballvereins Eintracht Frankfurt Peter Fischer darf die AfD weiter „Nazis“ nennen. Eine entsprechende Strafanzeige der Partei wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede wurde von der Staatsanwaltschaft Frankfurt abgeschmettert. Dies berichtete die Frankfurter Neuen Presse in ihrer gestrigen Ausgabe.  

Wie die Zeitung weiter berichtet, war den Klagen ein öffentlicher Angriff des Eintracht-Präsidenten mit der AfD Hessen vorausgegangen. Fischer hatte 2017 in einem Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» gesagt: «Es verträgt sich nicht mit unserer Satzung, AfD zu wählen.»

„Braune Brut!“

Als dann Kritik aus der AfD kam, legte der Präsident in einem Gespräch mit dem Hessischen Rundfunk nach: «Es gibt für die braune Brut keinen Platz. Solange ich da bin, wird es keine Nazis bei Eintracht Frankfurt geben.» Daraufhin hatte die AfD Hessen angekündigt, gegen Fischer juristisch.

Fischer spaltet die Eintracht-Fans

Wie eine Umfrage der Zeitung ergab, sind nicht alle Frankfurter und Eintrachtfans von diesem sehr einseitigen und parteiischen Benehmen des Eintracht-Präsidenten einverstanden. Ein Leser meinte, Fischer solle sich mal das Grundgesetz durchlesen, ein anderer nannte Fischers Angriffe gegen die AfD schlicht weg „eine unglaubliche Volksverhetzung, die die Fans spaltet“. Auch auf das Urteil reagierte ein Leser mit Empörung. Offenbar hat er Kenntnisse über weitere juristische Schritte, denn er schreibt:

„Es ist richtig, dass die AfD den weiteren Rechtsweg beschreitet, notfalls bis zu einem Klageerzwingungsverfahren bei Gericht. Denn die heutzutage in vielen Internet-Seiten und sonst inflationär-dreist getätigten Schmähungen (siehe Ditfurth, Antifa-nahe Personen, Leute von Jusos-SPD, DGB, auch etliche R2G-nahe Medienschaffende) gegen die AfD sollten so nicht weiter folgenlos bleiben.“

Seiner Meinung nach muss daher „daher mal höchstrichterlich geklärt werden, wie weit die Meinungsfreiheit hierzu gehen darf.“

Mann gewinne immer mehr den Eindruck, dass der rotgrüne „Marsch durch die Institutionen“ auch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Einzug gehalten hat und dementsprechend mit einem „politischen Strafrecht“ agiert werde. (KL)

Quelle!:

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