Mittwoch, April 24, 2024
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Merkel vor NSA-Untersuchungsausschuss: So viel Naivität geht gar nicht

Am Donnerstag nahm Bundeskanzlerin Angela Merkel als vorerst letzte Zeugin vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu ihrem Ausspruch „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ Stellung. Bezüglich der Spionagepraktiken von NSA und BND gab sie sich ahnungslos.

Das zentrale Thema des aus deutschen Parlamentariern bestehenden Untersuchungsausschusses kreist denn nunmehr auch um die Frage, was die Kanzlerin über die entsprechenden Aktivitäten des deutschen Auslandsgeheimdienstes wusste.

Drei Jahre hat sich der Bundestags-Untersuchungsausschuss bislang um eine Aufklärung der NSA-Affäre bemüht. Die Ergebnisse sind bislang mehr als dürftig. In der Befragung vom Donnerstag verteidigte die Bundeskanzlerin unter anderem ihren mittlerweile geflügelten Ausspruch „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ aus dem Jahr 2013. Mit diesem Satz hatte Merkel auf Enthüllungen über einen Lauschangriff der National Security Agency (NSA) auf ihr Mobiltelefon reagiert.

Am heutigen Tag, an dem sie sich den Abgeordneten mit ihrem Mädchennamen Angela Dorothea Kasner vorstellte, rechtfertigte die Kanzlerin ihr Bonmot. Demnach habe sie keinerlei Anlass dazu gehabt, davon auszugehen, dass „der Satz bei uns seitens des BND nicht eingehalten wurde“.

Merkel ergänzte, sie habe auch nichts gewusst oder wissen können, was diesbezüglich in Deutschland passiere. Ihr nunmehr berühmt-berüchtigter Satz hat, so Merkel, vielmehr ihre innere Überzeugung dahingehend widergespiegelt, was Nachrichtendienste tun sollen und was nicht. Daher sei dieser ihr damals eher „aus deutscher Perspektive als eine Trivialität“ erschienen. Eine Trivialität deshalb, da Merkel schlicht und ergreifend davon ausging, dass der BND „so etwas nicht macht“. (So wurde Deutschland zu einem Überwachungsstaat!)

Die Aufsicht über den BND liegt allerdings beim Kanzleramt. Mit Hinblick auf die Ausspähaktivitäten des hauseigenen Geheimdienstes erklärte Merkel, man sei auf Dinge gestoßen, die gegen diesen Satz verstoßen. Deshalb sei er aber nicht falsch.

Verhandlungspositionen verbündeter Staaten im Vorfeld auszuspähen, ist für Kanzlerin Merkel unnötig. Dass Geheimdienste diesem Geschäft nachgehen, liegt daher offenbar außerhalb ihrer Vorstellungskraft. Folgerichtig erklärt sie:

Ich bin gut durch meine Kanzlertätigkeit gekommen, ohne dass ich das wusste.

Obendrein seien derlei Aktivitäten Ressourcenverschwendung und für die Physikerin daher „absurd“ sowie vergeudete Energie.

Merkel erklärt, sie habe erst im März des Jahres 2015 durch Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) von der BND-Abhörpraxis erfahren. Vielen Beobachtern fällt es da schwer, lediglich Naivität hinter den Aussagen der Kanzlerin zu vermuten. Wiederholt kommt daher während der Befragung die Frage nach der Verantwortung auf.

Das Kanzleramt, so Merkel, habe im April des Jahres 2015 sehr deutlich technische und organisatorische Defizite im Auslandsgeheimdienst beanstandet. Des Weiteren verweist Merkel mehrfach auf den damaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU). Dieser wiederum will sie im Oktober 2013 nicht über erste Hinweise auf illegitim ausgespähte Botschaften von Freunden durch den BND informiert haben.

Davon abgesehen konstatiert Merkel:

Wir müssen uns darauf verlassen, dass auch der BND aus diesen Vorkommnissen gelernt hat.

Zufriedenstellend klingt das für die Abgeordneten jedoch nicht. Deshalb will der SPD-Politiker Christian Flisek unter anderem wissen, ob es eine Art Schutzwall um die Kanzlerin gibt, so dass diese bewusst nicht mit Details aus dem Innenleben der Dienste belastet wird. Merkel erwidert, dass vor ihrer Zeit alles so organisiert worden ist, dass es verschiedene Zuständigkeiten gibt. Sie halte diese Art der Organisation für in Ordnung.

Doch wie verhält es sich mit dem No-Spy-Abkommen? Ob Ronald Pofalla die Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt hat, indem er ein solches Abkommen in Aussicht stellte, will Flisek wissen. Merkel erwidert, dass sie Pofallas Äußerungen für vertretbar halte, sie selbst habe immer wieder auf die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen hingewiesen.

Dennoch habe sie nicht den geringsten Zweifel daran gehabt, dass von deutscher Seite entschieden daran gearbeitet wurde. Ein solches No-Spy-Abkommen sei von den US-Diensten im Sommer des Jahres 2013 in Aussicht gestellt worden.

Laut Merkel musste die Bundesregierung jedoch dann feststellen, dass es auf politischer Ebene nicht möglich war, mit der US-Regierung etwas Essenzielles zu vereinbaren.

Der NSA-Untersuchungsauschuss untersuchte bislang über etwa drei Jahre und mehr als 100 Sitzungen hinweg die Datenspionage-Aktivitäten der NSA, des BND und anderer Staaten. Merkels Aussage bildet nun voraussichtlich den Abschluss der Vernehmungen.

Ins Leben gerufen wurde der Untersuchungsausschuss als Reaktion auf die Veröffentlichungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden, durch den die Dimensionen der US-Datenspionage einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden. Dies sorgte für weltweite Schlagzeilen.

Die Kanzlerin verteidigte während der Anhörung auch die Entscheidung der Bundesregierung, Edward Snowden kein Asyl zu gewähren. Die Oppositionsparteien hatten gefordert, Snowden als Zeugen in der NSA-Affäre aussagen zu lassen. Demnach habe Snowden jedoch nach Prüfung durch das Justizressort und das Auswärtige Amt die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl nicht erfüllt, so die Bundeskanzlerin.

Literatur:

Big Data: Büchse der Pandora von Martin Malirsch

Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald

Bürger im Visier der Geheimdienste

NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands

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Beitragsbild: PublicDomain/deutsch.rt.com

Quellen: PublicDomain/deutsch.rt.com am 16.02.2017

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