EU-Staaten, die keine Asylbewerber aufnehmen wollen, droht in Zukunft ein Vertragsverletzungsverfahren. Jean-Claude Juncker sprach sich ebenfalls für diesen Schritt aus.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat sich für Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Staaten ausgesprochen, die keine Asylbewerber aufnehmen. Die EU-Kommission werde sich kommende Woche mit der Frage beschäfigen, „ob wir deshalb Vertragsverletzungsverfahren einleiten oder nicht“, sagte Juncker dem „Spiegel“ nach Angaben vom Freitag. „Die Entscheidung ist noch nicht getroffen, aber ich sage: Ich bin dafür.“
Umverteilung der Asylbewerber bis September 2017 beschlossen – Ungarn und Slowakei klagen
Die EU-Innenminister beschlossen im September 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern aus den Hauptankunftsländern Italien und Griechenland.
Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem in andere Mitgliedstaaten gebracht werden. Ungarn und auch die Slowakei klagen gegen den Beschluss der EU-Innenminister vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Nach dem letzten monatlichen Bericht der Kommission zur Umverteilung wurden bis Mai 18.418 Flüchtlinge in andere EU-Staaten gebracht.
Österreich soll sich nun an Aufnahme beteiligen
Neben Polen und Ungarn nahm auch Österreich keinen Asylbewerber aus diesem Kontingent auf. Die Regierung in Wien hatte bis März dieses Jahres wegen hoher Flüchtlingszahlen, die auf anderen Wegen ins Land kamen, zunächst eine Ausnahme erwirkt. Avramopoulos zufolge wollte sich Wien nun aber an der Aufnahme beteiligen.
Die Slowakei nahm nach dem Kommissionsbericht bis Mai lediglich 16 Asylbewerber aus Griechenland auf, aus Italien aber keinen. Den nächsten Bericht zur Umverteilung stellt Brüssel am kommenden Dienstag vor, wenn in Straßburg auch die wöchentliche Kommissionssitzung unter Junckers Leitung stattfindet.
Beitragsbild: Sean Gallup/Getty Images
Quelle: (afp)