Donnerstag, März 28, 2024
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Mohamad, der sudanesische Frauenschänder und Mörder mit den Aliasnamen

Hannover – Es war ein Sexualmord an einer wehrlosen Frau, den vor allem wohl die deutsche Justiz, und die Antiabschiebeindustrie zu verantworten hat:  Ende Juli 2018 wurde eine Pfandflaschen-Sammlerin auf dem Spielplatz an der Gartenstraße von dem 48jährigen sudanesischen muslimischen Migranten Mohamad A.  erst vergewaltigt, dann erwürgt. Nach Angaben der Bildzeitung steht der brutale Killer nächste Woche vor dem Landgericht. Wie die Zeitung weiterschreibt, hätte das 63jährige Opfer Susanne M. noch leben können, wenn die Justiz härter zugepackt hätte. Angeklagter Mohamad A. (48) stand zur Tatzeit wegen Sexualdelikten unter Bewährung! Ein Fall wie viele, der wohl wie immer mit einem milden Urteil enden wird.

Der Frauenmörder hat das gleiche Täterprofil wie unzählige andere, die aus einem Frauenfeindlichen Kulturkreis dank Merkels Lockruf 2015 illegal einreisten. Mohamed A. verfügte über elf „Aliasnamen“. Allein aus diesen Gründen hätte man ihn schon an der Grenze zurückweisen müssen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, aber es erfolgte keine Abschiebung, sondern eine Duldung bis 2018. Mohamads Dankeschön für so viel Großzügigkeit unfähiger Behörden: Jede Menge Straftaten.

BILD: „Zuletzt verurteilte ihn das Amtsgericht Hannover wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Weitere Ermittlungsverfahren gegen ihn (Hehlerei, sexuelle Belästigung) wurden Ende Juni von den Behörden auf Eis gelegt, weil der Ostafrikaner unauffindbar war.“

Diese Nachlässigkeit wurde der alleinstehenden 63jährigen Seniorin zum Verhängnis. „Nach dem Mord auf dem Spielplatz wurde A. in seiner DRK-Gemeinschaftsunterkunft in Helmstedt gefasst. DNA-Spuren am Opfer überführten ihn.“, schreibt die Zeitung weiter.

Angeblich soll sich Susanne M. freiwillig mit dem Sudanesen eingelassen haben. Als sie ihm Sex verweigerte, hätte er ihn mit Gewalt erzwungen und sie erwürgt. Das klingt ja fast Korangemäß nach Sure 4.34: „Frauen um deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet…“. Wie man weiß, kann ja die Scharia ziemlich unterschiedlich ausgelegt werden. Das wird bestimmt die Urteilsfindung zu Gunsten des Angeklagten erleichtern. Die Richter haben ja auch in der Vergangenheit schon zum Wohle von Mohamad geurteilt. Dieser Tradition werden die Täterschützer in schwarzen Roben wohl auch beim Mordprozess treu bleiben. Was ist schon das Leben einer Flaschensammlerin in einem Stockholmsyndrom kranken Täterschutzland wert, wo man sogar an den Tatorten das Schild „Refuges welcome!“ aufhenkt? (KL)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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