Mittwoch, April 24, 2024
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Na also, alles halb so schlimm: „Brandanschlag eines muslimischen Asylbewerbers in Köln nicht islamistisch motiviert“

NRW/Köln – Bei dem Brandanschlag und der Geiselnahme Mitte Oktober im Kölner Hauptbahnhof hat es sich nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht um eine islamistisch motivierte Tat gehandelt. Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren an die Kölner Staatsanwaltschaft abgegeben. Medienberichten zufolge haben sich beim Attentäter Mohammad A.R. stattdessen Hinweise auf „massive psychische Probleme“ gezeigt. „Ich bezweifle, dass das die Opfer tröstet“, sagt die WU-Landesvorsitzende Simone Baum. „Der Tatverdächtige hätte gar nicht mehr in unserem Land sein dürfen.“

Am Freitag ist Mohammad A.R. aus dem Koma erwacht. Der 55-jährige Syrer hatte am 15. Oktober einen Brandanschlag mit versuchter Geiselnahme im Hauptbahnhof Köln verübt, bei dem unter anderem eine 14-jährige Schülerin schwerste Verbrennungen erlitten hatte.

Der Asylant hatte zunächst Benzin auf den Boden eines McDonald’s im Kölner Hauptbahnhof geschüttet und anschließend einen Molotow-Cocktail in das Lokal geworfen. In einer benachbarte Apotheke hatte Mohammad A.R.  eine Frau als Geisel genommen und mit Benzin übergossen. Laut Zeugen soll der Attentäter die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann Terrorist sein soll. Zudem soll er geäußert haben, IS-Mitglied zu sein und forderte, zum Islamischen Staat nach Syrien gebracht zu werden.

SEK-Beamte hatten bei seiner Festnahme den Syrer mit sechs Schüssen überwältigt. Seither lag dieser in der Uni-Klinik im Koma.

Keine Hinweise auf ein radikal-islamistisches Motiv

Einen Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen. Als Tatverdächtiger wurde der syrische Flüchtling Mohammad A. R. identifiziert, der 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war und vorher bereits in Prag Asyl beantragt haben soll. In Deutschland wurde ihm als anerkannter Flüchtling eine bis Juni 2021 geltende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Der Polizei war er wegen 13 Straftaten bereits bekannt.

Am Freitag nun hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen an die Kölner Staatsanwaltschaft abgegeben. Man habe keine Hinweise auf ein radikal-islamistisches Motiv der Tat gefunden, somit handele es sich nicht um ein Staatsschutzdelikt von besonderer Bedeutung, heißt es.  Mehrere Medien hatten bereits Wochen zuvor berichtet, Mohammad A. R. sei psychisch gestört.

„Er hätte gar nicht mehr hier sein dürfen“

„Ich bezweifle, dass das die Opfer tröstet. Das arme Mädchen musste in den ersten fünf Wochen nach dem glücklicherweise gescheiterten Anschlag sieben Mal operiert werden. Und wie die Frau verarbeiten soll, dass sie mit Benzin übergossen wurde und erst in letzter Sekunde von der Polizei gerettet wurde, ist mir ein Rätsel“, sagte Simone Baum, Landesvorsitzende der WerteUnion (WU), gegenüber dem Internetmagazin nrw-direkt.

Ob der Tatverdächtige religiös motiviert, psychisch gestört oder beides war, sei da völlig irrelevant, so Baum. Entscheiden hierbei sei die Tatsache, dass Mohammad A. R. nach den Dublin-Regeln wieder nach Tschechien überstellt hätte werden müssen. Er hätte also gar nicht mehr in unserem Land sein dürfen, stellt die Politikerin weiter fest. Stattdessen wurde er hier als Flüchtling anerkannt obwohl er schon vor dem Anschlag durch 13 Straftaten auffällig gewesen war.

„Noch mal zur Erinnerung: Die primäre Aufgabe des Staates besteht darin, die eigene Bevölkerung zu schützen. Das ist das, was wir innere und äußere Sicherheit nennen. Dafür zahlen wir ja auch schließlich Steuern“, so Simone Baum abschließend gegenüber nrw-dirket. „Früher war das in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat dem auch nachgekommen ist. Heute müssen wir es ständig einfordern. Und haben bei jeder Zugfahrt und bei jedem Besuch auf einem Weihnachtsmarkt trotzdem ein mulmiges Gefühl. So kann das nicht weitergehen!“ (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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