Donnerstag, April 25, 2024
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Nach der DSGVO ist vor dem LSR: Wie die EU das Internet unter ihre Kontrolle bringen will

Die sogenannte DSGVO hat für Chaos und Verunsicherung gesorgt. Erste Abmahnwellen haben vermeintliche Sünder erreicht, wie der Heise-Verlag berichtet, mancher kleine Blogger hat den Laden dicht gemacht und auch der Mittelstand ächzt bei der Bewältigung der Umsetzung.

Und schon droht neue und noch viel größere Gefahr. Die EU will das Leistungsschutzrecht (LSR) „reformieren“ und setzt auf noch mehr Zensur und Kontrolle. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, wie die Europaparlamentarierin der Piraten, Julia Reda, berichtet.

Auch im Ausland ist der Angriff auf die Meinungsfreiheit ein Thema. Breitbart titelt: Save the Internet

Und darum geht es:

Das sogenannte Leistungsschutzrecht regelt, inwieweit Zeitungsartikel, Fotos und Videos in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen, ohne dass dafür Lizenzgebühren fällig werden. Der inzwischen beigelegte Streit zwischen der GEMA und Youtube hatte beispielsweise dazu geführt, dass zahlreiche Musikvideos in Deutschland nicht aufrufbar waren. Die großen Zeitungsverleger haben bisher erfolglos versucht, von den Suchmaschinenanbietern, im speziellen Google News, Vergütungen für die Auflistung ihrer Artikel und Bilder in den Suchergebnissen einzufordern. Bei Gericht fand das sogenannte Zitatrecht Anwendung, nach dem es jedermann erlaubt ist, bei entsprechender Kennzeichnung aus Publikationen zu zitieren. Was das Teilen von Bildern bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken betrifft, ist bis jetzt der Nutzer auf der relativ sicheren Seite, wenn er einen Artikel postet, das aber könnte sich bald ändern.

Julia Reda schreibt, der finale Vorschlag des EU-Rats zwinge „Internetplattformen weiterhin dazu, Zensurmaschinen einzusetzen und bringt gleichzeitig das geplante Leistungsschutzrecht (LSR) komplett durcheinander, da jeder Mitgliedsstaat es auf eigene Weise umsetzen darf.“

Die deutsche Bundesregierung habe eine Einigung darüber verhindert, welche Textausschnitte aus Nachrichteninhalten in Zukunft nur mehr gebührenpflichtig geteilt werden dürfen. Der Rat wolle nun jedem Land die Entscheidung darüber überlassen. „Unerhebliche“ Ausschnitte eines Artikels sollen frei nutzbar bleiben. Jeder Staat entscheide aber selbst, ob damit Textschnipsel gemeint sind, die für sich allein keine kreative Leistung darstellen (die „Schöpfungshöhe“ nicht erreichen), oder solche, die „keine unabhängige wirtschaftliche Bedeutung“ haben – oder gar beides (Erwägungsgrund 34a).

Im Klartext bedeutet das, dass auch die beliebten MEME-Grafiken und die für Satire unerlässlichen Bildbearbeitungen bekannter Motive unter das LSR fallen würden. Man denke an das Spiegel-Cover von Donald Trump als Köpfer der Freiheitstatue, das in zahlreichen Variationen aufgegriffen wurde, um Kritik daran zum Ausdruck zu bringen. Müsste nach den neuen Regeln der Grafiker, der im Gegenzug Merkel mit dem Kopf von Donald Trump in der Hand darstellte, dem Spiegel eine Vergütung zahlen?

Und weiter bemängelt die Politikern, es bleibe weiterhin „offen, ob einfache Links betroffen sind, weil sie üblicherweise den Titel der verlinkten Seite enthalten. Es ist nicht eindeutig, dass Titel als „unerheblich“ angesehen werden. Wir können uns auf ausgedehnte Gerichtsverfahren und jahrelange Rechtsunsicherheit rund um Hyperlinks einstellen, wenn diese Version des Texts zum Gesetz wird.“

Reda schließt mit einer deutlichen Warnung:

„Im nächsten Monat entscheidet die EU:

  • Werden in Europa Zensurmaschinen installiert werden und fehleranfällige Roboter entscheiden, was wir hochladen können, und was nicht?
  • Wird unsere Freiheit, Nachrichten im Netz zu teilen, durch ein Leistungsschutzrecht eingeschränkt werden?“

Noch kann man den Zensoren die Leviten lesen und sie mit dem ChangeCopyright-Tool von Mozilla kostenlos anrufen!

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