Donnerstag, März 28, 2024
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Netzwerkdurchsetzungsgesetz verletzt Meinungsfreiheit

Der Entwurf der deutschen Bundesregierung über das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde bisher vor allem innerhalb Deutschlands kritisiert. Nun kommt Kritik sogar von Seiten der Vereinten Nationen: Der Sonderberichterstatter der UN, David A. Kaye sieht die Meinungsfreiheit gefährdet.

In einem offenen Brief an die Bundesregierung hat Kaye seine Bedenken über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung geäußert. Er hält die Strafen für den Verstoß gegen das NetzDG für unverhältnismäßig hoch, zudem dürfe man Unternehmen nicht für die Löschung verantwortlich machen.

Strafen bis zu 50 Millionen Euro

In dem Gesetzesentwurf werden Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter dazu verpflichtet, Inhalte, die gegen bestimmte Richtlinien verstoßen, innerhalb von kurzer Zeit zu löschen. Wird dem nicht Folge geleistet drohen Strafe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Kaye habe große Bedenken, dass das Gesetz Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verletzte. Dieses garantiert allen Menschen das Recht auf freien Zugang zu Informationen. Eine Einschränkung dieser Rechte ist zwar möglich, aber vage Bezeichnungen bestimmter Informationen als „Beleidigung“ oder „Diffamierung“ reichen dafür nicht aus.

Unverhältnismäßige Strafen

Zudem seien die angedachten Strafen im Falle eines Verstoßes unverhältnismäßig. Die Höhe der Strafe würde Betreiber von sozialen Netzwerken wohl dazu veranlassen, Inhalte im Zweifelsfall zu löschen, um den hohen Strafen zu entgehen. Außerdem seien die Fristen, in denen eine Entscheidung zur Löschung getroffen werden muss, sehr kurz. Die Betreiber sollen einen Zeitraum von 24 Stunden bis maximal 7 Tage haben, um richtlinienwidrige Inhalte zu löschen. Gerade die Verletzung der Meinungsfreiheit sei aber eine komplizierte Angelegenheit, die Fachleute und Gerichte in vielen Fällen für Wochen oder Monate beschäftigt.

Verstoß gegen internationales Recht

Die Entscheidung über eine Löschung bestimmter Inhalte soll alleine von den jeweiligen Unternehmen getroffen werden. Auch das sei nach Kaye ein Problem, da Entscheidungen über eine Einschränkung der Meinungsfreiheit falls irgend möglich unabhängig von politischen oder kommerziellen Einflüssen getroffen werden sollten. Den Unternehmen eine Löschpflicht anzuhängen sei daher mit internationalem Recht unvereinbar.

Kaye ist mit seinen Einschätzungen eine weitere gewichtige Stimme unter den Kritikern des NetzDG. Auch Reporter ohne Grenzen, Bitkom, der Deutsche Journalisten-Verband und weitere Bürgerrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbände haben sich gegen das geplante Gesetz ausgesprochen. Noch gibt es von Seiten der Bundesregierung keine Reaktion. Dem Zeitplan zufolge soll das Gesetz noch vor der Sommerpause des Parlaments verabschiedet werden.

Beitragsbild: CHZA1.Blogspot.com

Quelle: Info Direkt

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