Mittwoch, April 24, 2024
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Neue Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit

„Mit einem gewissen Stolz“ hat Michaela Kardeis ihren Posten als Generaldirektorin für die Öffentliche Sicherheit als erste Frau übernommen. Ein Amt, das sie „in einer fordernden Zeit, die viele Möglichkeiten bietet“, führt, so die gebürtige Salzburgerin. „Geplant war es aber nicht“, sagte die Sektionschefin am Freitag gegenüber der APA, doch „manche Gelegenheiten kommen vielleicht nur einmal“.

Die größte Sektion und damit die größte Verantwortung, die das Innenministerium zu bieten hat, so definierte Kardeis ihre neue Aufgabe. Der Traum einer Emigration in die USA ist für Kardeis weiterhin aufrecht, auch wenn sie jetzt so manche Glückwunsch-SMS mit einem „Austria First“ beantwortet habe, „aber dann irgendwann kommt schon Amerika, zumindest für einige Zeit“.

Kooperation und Konsens leben

Die heute von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit ihrer Aufgabe betraute Kardeis will in dieser „Kooperation und Konsens leben“, denn was sie schätze, sei die Gemeinsamkeit. Die Nachfolgerin von Konrad Kogler, der als Landespolizeidirektor nach Niederösterreich wechselte, will in ihrer Tätigkeit Bewährtes fortführen, sagte sie mit Hinweis auf die Schwerpunkte Internetkriminalität, Cybersicherheit und Terrorismusbekämpfung. „Die Kriminalitätsform der Zukunft ist die Internetkriminalität“, stellte die neue Generaldirektorin fest.

Was die Terrorbekämpfung betrifft, da sei die Gefährdungslage weiterhin hoch, man würde aber sowohl repressive wie auch präventive Maßnahmen dagegen setzen. „Adaptierungen, wo es Bedarf gibt“ wird es unter Kardeis ebenso geben, etwa was das Thema Planstellenzuweisungen betrifft, kündigte sie an.

Überwachung von Skype und WhatsApp

Man brauche aber auch gesetzliche Adaptierungen, sagte Kardeis zum Stichwort „Sicherheitspaket“. Was die Entschlüsselung von Messengerdiensten wie Skype oder Whatsapp betrifft, da gebe es Lücken, die legistisch zu schließen seien. „Es geht um eine Ermittlungsmaßnahme, die Überwachung von Nachrichten, die grundsätzlich erlaubt ist“, erklärte Kardeis. Durch die Verschlüsselung könne die zulässige Maßnahme aber nicht mehr angewandt werden.

Beitragsbild: APA

Quelle: http://info-direkt.eu/2017/09/02/neue-generaldirektorin-fuer-oeffentliche-sicherheit/

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