Freitag, März 29, 2024
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Nicht zu fassen: Dreiste Urlaubsgrüße vom türkischen Späti-Killer

Berlin – Während seine Kumpanen in dieser Woche hinter schwedische Gardinen wanderten, sonnt sich Protz-Prolet Mahmut A. (21) an der türkischen Riviera.

Der Intensivtäter hatte schon im zarten Alter von 14 Jahren 60 Straftaten auf dem Kerbholz, doch seine letzte Tat sorgte selbst bei der hartgesottenen Richterin für blankes Entsetzen. Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 5. November 2017 den Sohn einer Wilmersdorfer Spätkauf-Inhaberin heimtückisch erstochen zu haben. Der 21-jährige Duc T. eilte seiner Mutter zu Hilfe, als Mahmut A. ihm mit einer 25-Zentimeter-Klinge den Hals aufschlitzte, so der Berliner Kurier. Das Opfer verstarb an Ort und Stelle. Seine Mutter erlitt durch den Schock einen Schlaganfall. Sie ist bis heute komplett gelähmt und muss künstlich ernährt sowie beatmet werden.

Mahmut A. gilt als Hauptverdächtiger. Zusammen mit einem Komplizen setzte er sich nach der brutalen Tat in die Türkei ab. Seither inszeniert sich der mutmaßliche Killer im Internet frech als Partylöwe und Urlauber. Mittäter Hussein R. muss wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Die beiden Frauen Irem E. (20) und Marilyn Y. (19) wurden wegen Beihilfe zu Jugendhaftstrafen auf Bewährung sowie 300 Arbeitsstunden verurteilt.

Mahmut A., der „Messermann fürs Grobe“, ist untergetaucht. Er sollte eigentlich längst abgeschoben sein, doch er entzieht sich bereits seit viereinhalb langen Jahren dem Zugriff der Behörden, unter anderem, weil er seinen Pass nicht herausgab und später einen Asylantrag stellte. Sein Asylantrag wurde vor Jahren ablehnt, abgeschoben wurde er jedoch nie. Der türkische Intensivtäter  – über 60 Mal aktenkundig – war acht Monate vor der Bluttat aus dem Knast gekommen und ist natürlich untergetaucht. Fraglich, ob man ihn je finden wird. Da Täterschutz in Deutschland vor Opferschutz kommt, werden Fotos stets mit Balken vor dem Gesicht veröffentlicht. Der Anwalt der Opferfamilie spricht völlig zurecht von „Behördenversagen.“ (SB)

Quelle!:

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