Mittwoch, April 24, 2024
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Nikab-Affentheater geht weiter: Islamisierter UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert Verbot

Der bis auf die Knochen islamisierte UN-Menschenrechtsauschuss in Genf kommt zu dem Schluss, dass ein allgemeines Verbot eines Folterinstrumentes, also des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit gegen die Menschenrechte verstößt. Verschleierte Frauen würden angeblich so an den Rand der Gesellschaft gedrängt, als ob es eine freie Teilhabe hinter einem Schleier überhaupt geben würde.

Der UN-Menschenrechtsausschuss besteht aus 18 unabhängigen Experten. Diese „Experten“ rügten am Dienstag Frankreich, nachdem sich zwei Trägerinnen eines muslimischen Nikab-Gesichtsschleiers über das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten. Die beiden Muslima waren 2012 in verurteilt worden, weil sie in der Öffentlichkeit mit ihrer islamischen Verhüllung aufgetreten waren, berichtet unter anderem der Tagesspiegel.

Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, so die Überzeugung des „Expertenausschusse“. Dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, lässt der Ausschuss nicht gelten. Das Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden, so die Sorge um Repräsentanten einer zutiefst menschenverachtenden Ideologie.

Ein Verschleierungsverbot gilt mittlerweile auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz, doch das interessiert die Dschihadisten in der UN nicht. Für sie ist es nur wichtig, die Scharia weltweit durchzusetzen. (SB)

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