Freitag, April 19, 2024
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Österreich: Messerverbot für Asylberechtigte

Österreich – Im Zuge der EU-Waffenrichtlinien hat Österreich sein Waffengesetz angepasst. Unter ihnen wird nun einer bestimmten Gruppe ihr „Lieblingsspielzeug“ weggenommen. Asylbewerbern und Asylberechtigten  soll das Tragen von Messern verboten sein.

Mit 62 Paragraphen wird der Waffenbesitz in Österreich neu geregelt. Besonders interessant ist Paragraf 11a, in dem es um eine massive Verschärfung für bestimmte Drittstaatsangehörige geht, darunter fallen auch Asylwerber und Asylberechtigte. Dieser Personengruppe ist es ab jetzt verboten, ein Messer bei sich zu führen. Werden sie mit der beliebten Stichwaffe in der Tasche erwischt, droht nun erst eine Geldstrafe und im Falle der Nichtbezahlung eine Haftstrafe, berichtete Die Presse.

Als Grund für das Verbot, gab das österreichische Innenministerium unter Herbert Kickl (FPÖ) den „eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben“an. Im Jahr 2013 wurde laut Innenministerium  gegen 1550 Verdächtige wegen des Einsatzes von Stichwaffen ermittelt – im vergangenen Jahr sei die Zahl auf 3282 gestiegen.

Den ersten Platz belegen dabei Afghanen (287), Staatsangehörige der Türkei (169), der Russischen Föderation (111) und Rumäniens. Auf diese Entwicklung reagiere man mit dem „notwendigen Verbot“, so das FPÖ-geführte Ministerium. Doch die zukünftigen Regeln bringen nicht nur neue Hürden und Verbote. Sie erleichtern auch einem größeren Personenkreis als bisher das private Tragen von Feuerwaffen. (SB)

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