Donnerstag, April 25, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturPatente auf Brokkoli und Tomaten

Patente auf Brokkoli und Tomaten

Foto: Kleine Tomaten / public domain

Tomaten und Brokkoli stehen nun im Rechtsbereich des Europäischen Patent Offices (EPO) unter Patentschutz. Bereits 2010 lagen Anträge vor, die die Patentierung von Brokkoli und Tomaten vorsah. Im zweiten Anlauf ist der Patentantrag nun doch angenommen worden, womit beide Gemüse unter Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Patentschutz stehen.

NGOs und Bevölkerung sind empört

Aus der Sicht vieler NGOs, bei Bauern und in Teilen der Bevölkerung ist die Empörung groß. Im Zusammenhang mit genetisch modifizierten Organismen (GMO) und dem Agrochemie-Konzern Monsanto sind die Befürchtungen groß, dass die Patentierung von

Nahrungsmitteln, in dem Fall Gemüse, zu weitere Monopolstellungen schafft, die einen negativen Einfluss auf essentielle Dinge wie Lebensmittel haben werden.

Der ‘Product-by-Process’ Anspruch

Rechtlich steht hinter dem Patentanspruch die Definition Product-by-Process:

Patentansprüche für Erzeugnisse, die die Erzeugnisse durch ein Verfahren zu ihrer Herstellung kennzeichnen, sind nur dann gewährbar, [wenn] sie unter anderem NEU und ERFINDERISCH sind. […] Die Vorschrift dieses Artikels ist so zu verstehen, dass sie sich sowohl auf Verfahren bezieht, durch die Erzeugnisse hergestellt werden, die von dem Ausgangsmaterial völlig verschieden sind, als auch auf Verfahren, mit denen lediglich Veränderungen der Oberfläche bewirkt werden.[1]

Bisherige Verbote nun wirkungslos

Seit gut zehn Jahren herrscht rechtliche Unklarheit bei der Patentierung von Gemüse. Bisher war die Patentierung von Erzeugnissen der konventionellen Landwirtschaft, also der genfreien Produkte, verboten. Nun aber, im Kontext der Patentansprüche von 2010, entschied die Große Beschwerdekammer der EPO,

dass Pflanzen und Tiere, die mit ‘im wesentlichen biologischen Verfahren’ gezüchtet werden, trotzdem patentiert werden dürfen (G2/12 und G2/13). Lediglich das Verfahren zur Züchtung soll nicht patentiert werden, das Saatgut, die Pflanze und die essabren Teile aber schon. Durch diese Auslegung der Gesetze werden die bestehenden Verbote im Patentrecht wirkungslos. [2]

Brokkoli nur der Anfang

Von vielen Kritikern wird das Urteil als ein Präzedenzfall gesehen, der eine Flut von Patentierungen von Produkten der konventionellen Landwirtschaft nach sich ziehen könnte. Viele ähnliche Patente stehen schon in den Startlöchern. Die Zukunft wird zeigen, ob und wie sich die Patentierung der Natur entwickelt, die Sorgen von Kritikern und der Bevölkerung werden zumindest bleiben.

Quellen:


[1] http://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/guidelines/d/f_iv_4_12.htm


[2]https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/fs-fall-brokkoli-30032015.pdf

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »