Freitag, März 29, 2024
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Polizei gegen Fake News: Die Vergewaltigung, die es nicht gab

Auf Facebook wurde am 02.01.2016 ein Post geteilt, in dem von der Vergewaltigung eines 17-jährigen Mädchens durch einen Asylanten die Rede war. Die Polizei Oberbayern Süd reagierte am nächsten Tag und wies den Post als Falschmeldung aus.

Fake News sind nicht nur Fehldarstellungen, die von den Medien in die Welt gesetzt werden, für Fake News kann in den Social Media jeder sorgen, indem er eine erfundene Meldung in die Welt setzt. Erfüllt eine Falschmeldung einen Straftatbestand, schaltet sich auch die Polizei ein. Genau das ist als Reaktion auf einen Post vom 02.01.2016 erfolgt, der den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In einem Sputnik-Interview mit Valentin Raskatov berichtete Polizeisprecher Andreas Guske von diesem Fall und vom Umgang der Polizei mit solchen Falschmeldungen.

„In der Falschmeldung wird dargestellt, dass auf eine äußerst brutale Art und Weise wohl durch einen Flüchtling ein junges Mädchen in Mühldorf vergewaltigt worden sei“, erzählt Guske, „Das Mädchen sei schwer verletzt worden, dabei in einem Krankenhaus notoperiert worden. Sogar von einem künstlichen Darmausgang ist geschrieben worden in dem Post. Und angeblich hätten Behörden und Krankenhauspersonal allesamt einen Maulkorb bekommen und dürften darüber nicht reden. Wir sind drauf aufmerksam geworden, weil Medien bei uns nachgefragt haben. Die Medien sind auf irgendeine Art und Weise an diesen Post gelangt und haben dann bei uns angefragt, ob an dieser Sache etwas dran ist. Wir haben unsere Kripo drauf angesetzt und überprüft, ob es nicht einen ähnlich gelagerten Fall gibt, der vielleicht missverstanden worden ist, aber die letzten Tage und Wochen hat sich so etwas überhaupt nicht abgespielt. Es ist definitiv eine Falschmeldung.“

Originaltext des Posts: Ich bin stocksauer!!….erzählt mir gerade meine Tochter: Ihre beste Freundin fährt mit ihrer Nachbarin oft von Mühldorf (Oberbayern) nach Hause. Die Nachbarin ist im Mühldorfer Krankenhaus Krankenschwester. Und wie sie erzählte wurde jetzt ins Mühldorfer Krankenhaus eine 17 Jährige eingeliefert, welche von einem Asylanten bei der Vergewaltigung so schwer verletzt wurde, dass eine Notoperation erfolgte und ein künstlicher Darmausgang gelegt werden musste! Was hat dieses Monster diesem Mädchen angetan! Das Krankenhauspersonal erhielt Anweisung, dass keinesfalls Informationen an die Presse gelangen dürfen! Es wird davon nichts in einer Zeitung erscheinen!! Den Urheber des Posts zu finden, war in diesem Fall nicht schwer. „Hier war es ein öffentliches Profil, wir wissen also schon gut, um wen es sich da handelt, da ermittelt auch jetzt die zuständige Polizeiinspektion. Das ist ein einfacher Fall. Wenn jemand sein Profil dagegen nicht öffentlich stellt oder so etwas über ein Fake-Profil macht, wird es ein bisschen schwerer. Aber auch da gelingt es uns in der Regel die Betreffenden ausfindig zu machen. Wir haben bei den Kripo-Dienststellen sogenannte Cyberkops im Einsatz. Das sind Beamtinnen und Beamte, die sich in dem Bereich besonders gut auskennen und sich darauf spezialisiert haben. Es nehmen natürlich alle Beamtinnen und Beamte solche Hinweise entgegen, aber die Sachbearbeitung wird dann an diese Cybercops abgegeben.“

„Diese sehr krassen Beispiele haben wir Gott sei Dank nicht tagtäglich“, fährt Guske fort. „Wir hatten vor gut einem Jahr etwas Ähnliches. Da wurde ein junges Mädchen begrapscht, es hat aber keine Vergewaltigung gegeben. Dieses Delikt ist dann über mehrere Ecken aufgebauscht worden zu einer schwersten Vergewaltigung in einer Unterführung in einer ganz anderen Stadt in unserem Bereich. In dem Fall haben wir auch Ermittlungen aufgenommen und haben die ganze Kette derer, die diese Falschposts verbreitet haben, zurückverfolgt bis zum Ursprungsort. Das ist sehr aufwändig für uns, kostet sehr viel Energie und ist oftmals nicht nötig, weil man sich überlegen sollte, was man auf Facebook oder Twitter verbreitet, man kann da auch zur Verantwortung gezogen werden. Denn Verantwortung trägt grundsätzlich jeder, der auf Facebook etwas verbreitet. Jeder muss sich Gedanken machen, ist da was dran oder ist da nichts dran und sollte im Zweifelsfall bei der Behörde anrufen und nachfragen. Nicht einfach kopflos weiterleiten, weiterteilen – das kann unter Umständen strafbar sein.
Meiner Meinung nach ist es außerdem moralisch nicht in Ordnung, wenn man Nachrichten einfach weiterverbreitet, die nicht stimmen.“ Guskes Ansicht nach ist es wichtig, dass solche Delikte immer durch die Medien hinterfragt werden. „Schwerwiegende Delikte wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sind das, was die Bürger natürlich aufrüttelt. Und da will man natürlich die Wahrheit wissen. Wir sind in Bayern eine sehr bürgernahe Polizei, wir geben die Sachverhalte in diesen Bereichen aktiv an die Medien weiter und aktiv auch direkt an die Bevölkerung über unsere Social-Media-Kanäle oder Internetseiten.“ (Ende)
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