Donnerstag, April 18, 2024
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Polizeistaat: Bundeswehr wirbt für Einsatz im Innern

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Die Terroranschläge in Paris und Brüssel haben auch in Deutschland den Ruf nach Militäreinsätzen im Innern wieder laut werden lassen.

 

Gestützt auf die Erfahrungen derFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3) Weimarer Republik und des Nazi-Regimes sieht das deutsche Grundgesetz eine strikte Trennung zwischen Polizei und

Bundeswehr vor. Erstere ist für die innere Sicherheit, letztere für die äußere Sicherheit zuständig.

Dieser Grundsatz ist zwar seit der Verabschiedung der Notstandgesetze im Mai 1968 sukzessive aufgeweicht worden. Ein massenhafter Einsatz schwerbewaffneter Soldaten auf den Straßen, wie dies derzeit in Frankreich und anderen Ländern der Fall ist, wäre in Deutschland aber derzeit rechtlich nicht zulässig.

(Titelbild: Das Manöver ILUe 2010 (Informations- und Ausbildungslehrübung) auf dem Truppenübungsplatz Bergen in dem sogenannten Kulissenort Heidedorf. Der NATO-Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Bergen (auch: NATO-Schießplatz Bergen-Hohne) im Südteil der Lüneburger Heide (Niedersachsen) ist mit einer Fläche von 284 km², bei einer Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung von 27 km und in Ost-West-Richtung von 18 km, der größte Truppenübungsplatz in Europa. 

Er wurde ab 1935 von der Wehrmacht westlich des namensgebenden Ortes Bergen eingerichtet und nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 von den britischen Besatzungstruppen übernommen und kontinuierlich erweitert. Seit den 1960er Jahren wird das Areal zudem von der Bundeswehr und Streitkräften der NATO genutzt – Video der Übung in 2014)

Nun agitieren nicht nur rechte Politiker, sondern auch die Bundeswehr selbst für eine Verfassungsänderung, die den Einsatz im Innern bei „Gefahr durch Terror“ erlaubt. Was darunter zu verstehen ist, kann man derzeit in Frankreich sehen. So wie der „Krieg gegen den Terror“ als Begründung für einen Regimewechsel-Krieg nach dem anderen herhalten musste, dient die „Gefahr durch Terror“ als Blankoscheck für die Errichtung eines Polizeistaats.

Bereits am 22. Februar erschien auf der offiziellen Website der Bundewehr ein Interview mit dem Verfassungsrechtler und ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz. Darin forderte der 78-jährige CDU-Politiker eine Änderung des

Grundgesetzes, um den Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorabwehr zu ermöglichen.


Ausdrücklich bezog sich Scholz dabei auf Frankreich. „Wenn es um Terrorabwehr geht, ist die Polizei bei vielen potenziellen Gefahrenlagen überfordert“, erklärte er. „Aus diesem Grund wird das Militär beispielsweise in Frankreich bei der Bekämpfung des Terrors eingesetzt. Aus meiner Sicht müssen wir bei wachsender Terrorgefahr eine solche Möglichkeit auch in Deutschland schaffen.“

Das Grundgesetz, so Scholz, sei „heute in Teilen überholt“. Krieg sei „zunehmend asymmetrisch“. Kriegerische Auseinandersetzungen liefen „gerade auch im Innern eines Landes ab“ und gingen „gewöhnlich mit Terroranschlägen einher“.

Dass die Bundeswehr auf ihrer offiziellen Website einen solchen Aufruf veröffentlicht, ist an sich schon ein Verstoß gegen die Verfassung, die die Streitkräfte zu strikter Neutralität verpflichtet und politische Entscheidungen gewählten Abgeordneten und Regierungen überlässt.

Mit dieser Begründung verbietet das Soldatengesetz Angehörigen der Bundeswehr, sich im Dienst „zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung“ zu betätigen, bei politischen Veranstaltungen eine Uniform zu tragen und Untergebene „für oder gegen eine politische Meinung“ zu beeinflussen. Für die offizielle Website der Bundeswehr gelten solche Vorschriften offensichtlich nicht (Von „dumm gelaufen“ bis „Glück gehabt“: Militärische Geheimübungen in Deutschland).

Rupert Scholz wurde von der Bundeswehr-Website nicht zufällig zum Interview gebeten. Er tut sich seit langem als Scharfmacher in Sachen innere Aufrüstung hervor. Wie er in dem Interview selbst erklärt, hatte er bereits „in den 90er Jahren gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble für eine solche Verfassungsänderung geworben“.

2006 forderte er dann im Tagesspiegel die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“.


Der CDU-Politiker lehrte an mehreren Universitäten Verfassungsrecht und war in der Berliner Landespolitik und im Bundestag aktiv, bevor ihn Bundeskanzler Helmut Kohl 1988 zum Verteidigungsminister ernannte.

Seine Amtszeit dauerte aber nur ein Jahr und war von zahlreichen Skandalen überschattet. So weigerte sich Scholz, ein Tiefflugverbot für Militärflugzeuge zu erlassen, nachdem es in Ramstein und Remscheid zu Abstürzen mit zahlreichen Toten und Verletzten gekommen war. Auf heftigen Widerstand stieß auch die geplante Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate.

Scholz steht aber mit seiner Forderung nach einer Militarisierung der Innenpolitik keineswegs alleine da. Sie wird von vielen Unions- und SPD-Politikern unterstützt und auch die Grünen und die Linke distanzieren sich davon nur halbherzig mit Formulierungen, die jederzeit eine Zustimmung ermöglichen.

So lehnte die Grünen-Politikerin Agnieszka Brugger Scholz Vorstoß mit der wachsweichen Begründung ab, es handle sich um „pure Symbolpolitik und Panikmache“. Die Bundeswehr sei ohnehin überlastet und Scholz säe mit seiner Forderung „zu Unrecht Zweifel an den Fähigkeiten der Polizei“ (EUROGENDFOR: Die geheime EU-Spezialeinheit zur Niederschlagung von Aufständen (Video)).

Und Christine Buchholz von der Linkspartei erklärte, es könne „nicht angehen, dass Soldatinnen und Soldaten den Personalmangel“ im öffentlichen Dienst kompensieren müssen, womit sie offensichtlich auch die Polizei meinte.


Die Anschläge islamistischer Terroristen dienen lediglich als Vorwand für die Militarisierung der Innenpolitik.

Seit Jahrzehnten nutzen die herrschenden Eliten jede sich bietende Gelegenheit, um die legalen Hindernisse, die Militäreinsätzen gegen die eigene Bevölkerung im Wege stehen, zu beseitigen.

Im Mai 1968 verabschiedete die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD die Notstandsgesetze auf dem Höhepunkt der Studentenproteste in Deutschland und des Generalstreiks in Frankreich, wo zehn Millionen die Arbeit niederlegten, die Betriebe besetzten und das Regime von Präsident de Gaulle und den französischen Kapitalismus an den Rand des Zusammenbruchs trieben.

Seither darf die Bundesregierung die Streitkräfte laut Artikel 87a des Grundgesetzes „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ einsetzen, unter anderem zur „Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“.


Ein solcher Fall ist bisher nicht eingetreten. Aber zur Amtshilfe für die Polizei wurde die Bundeswehr immer wieder eingesetzt – und das nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch gegen Demonstranten wie 2007 beim G8-Gipfel in Heiligendamm. Und jeder sich bietende Anlass wurde benutzt, um das Grundgesetz weiter aufzuweichen – der RAF-Terror der späten 1970er Jahre, die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA und nun die Flüchtlingskrise und die Anschläge in Paris (Mysteriöse Zusammenhänge – Teil 2: Synchronizitäten bei den Terroranschlägen von Paris und 9/11 (Video))und Brüssel (Anschläge in Brüssel: Inszenierter False-Flag Terror zum weiteren Hassaufbau und Umsetzung der NWO-Agenda).

Parallel dazu wurde der Bundesgrenzschutz, der früher ausschließlich für die Kontrolle der Landesgrenzen zuständig war, zu einer Bundespolizei aufgebaut, die militärische mit polizeilichen Fähigkeiten vereint und deren Aufgabengebiet von der Abschottung der europäischen Außengrenzen über Einsätze bei Großdemonstrationen bis zu Geheimdienstaufgaben und zur Strafverfolgung reicht.

Literatur:

verheimlicht vertuscht vergessen: Was 2015 nicht in der Zeitung stand von Gerhard Wisnewski

Deutschland im Blaulicht: Notruf einer Polizistin von Tania Kambouri

Die Souveränitätslüge von Heiko Schrang

Quellen: PublicDomain/wsws.org am 31.03.2016

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