Wegweisende Einigung in erstem Zivilprozess gegen Kirchenvertreter
Koszalin – Erstmals hat sich in Polen ein Bistum verpflichtet, ein Opfer sexuellen Missbrauchs durch einen Priester finanziell zu Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)entschädigen. Mit dieser wegweisenden Einigung endete am Freitag im westpolnischen Koszalin der erste Zivilprozess gegen Vertreter der Amtskirche, wie die polnische Nachrichtenagentur
PAP berichtete.
Bisher lehnte die polnische Amtskirche Entschädigungen an Missbrauchsopfer ab und verwies auf individuelle Entschädigung durch die Täter. Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, die die Klage unterstützt hatte, sprach in einer Stellungnahme von einem wegweisenden Verfahren auch für andere Opfer.
Klage in Koszalin-Kolobrzeg
Ein Mann, der als zwölfjähriger Messdiener von einem mittlerweile verurteilten Priester sexuell missbraucht worden war, hatte gegen das Bistum Koszalin-Kolobrzeg geklagt. Er warf den Dienstvorgesetzten des Pfarrers vor, sie hätten nichts unternommen, um dessen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Die pädophilen Neigungen des Priesters seien nach einschlägigen Vorfällen bekannt gewesen.
In der Einigung verpflichtete sich das Missbrauchsopfer, seine Klage zurückzuziehen, das Bistum übernimmt die Therapiekosten. Es erklärte sich außerdem zu einer Entschädigung in ungenannter Höhe bereit.
(APA, 20.3.2015)