Freitag, April 19, 2024
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Prozess um Widerstand: Angeklagter spricht von Polizeigewalt

Ein 42-Jähriger soll sich massiv gegen seine Festnahme gewehrt haben. Er selbst kam fünf Tage später mit schweren Verletzungen ins Spital

Wien – Der Trommelfellriss, die Gehirnerschütterung, die Prellung der Wirbelsäule und die blauen Flecken bei Franz G. sind unbestritten. Der aber trotz seiner Verletzungen als Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Angeklagter vor Richterin Minou Aigner sitzt: Dem 42-Jährigen werden Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.

Die Staatsanwältin wirft dem Invaliditätspensionisten vor, sich am 19. Jänner seiner Festnahme in der

Polizeiinspektion Lassallestraße in Wien-Leopoldstadt heftigst widersetzt zu haben und einem Beamten Schürfwunden und Hämatome an den Schienbeinen zugefügt zu haben.

G. bestreitet, einen Beamten auch nur berührt zu haben. Im Gegenteil, er sei Opfer massiver Polizeigewalt geworden, die zu den fünf Tage später diagnostizierten Verletzungen geführt habe. Lediglich den illegalen Besitz einer Schreckschusspistole gibt er zu.

Grimmige, gruselige Gestalt

"Er wirkt grimmig, ist vielleicht eine gruselige Gestalt", sagt Verteidiger Roman Tobeiner über seinen Mandanten. Tatsächlich hat der Angeklagte ein etwas deformiertes Gesicht – im Jahr 1993 habe ihm im Jugoslawien-Konflikt ein Milizionär eine Kugel durch Nasenwurzel und Mund geschossen, erzählt er schluchzend.

"Er hat einen Knacks bekommen", sagt der Verteidiger in seinem Eröffnungsplädoyer und verweist auf die Stellungnahme einer Sachverständigen, wonach G. an einer Persönlichkeitsstörung leide, einen "verdichteten Gerechtigkeitssinn" habe.

Gleichzeitig lenkt der Jurist den richterlichen Blick auf Ungereimtheiten im Akt: "In einem Amtsvermerk werden als Verletzungen lediglich Druckstellen am Handgelenk festgehalten", sagt er. Die Aussagen der Polizisten seien teilweise wortident, was bei Passagen wie "Er hat den Beamten den voluminösen Körper entgegengeworfen" doch überrascht.

Auch dass der erste Satz des Vernehmungsprotokolls "Ich gebe an, dem jüdischen Glauben anzugehören" lautet, verwundert Tobeiner.

Amtshandlung am Praterstern

Mit leiser Stimme beginnt der Angeklagte seine Version der Geschichte zu erzählen. Er habe am Bahnhof Praterstern auf einen Bekannten gewartet, als er bemerkte, dass mehrere Polizisten einen Obdachlosen beamtshandelten. "Das war nicht korrekt, ich habe das gesagt", schildert der fünffach Vorbestrafte.

"Dann haben mich die Polizisten nach einem Ausweis gefragt, ich wollte die Dienstnummern." Worauf einer der Beamten "Wos wüst du a Dienstnummer?" gesagt haben soll, er einen Faustschlag ins Gesicht bekommen habe und gegen eine Glaswand gedrückt worden sei.

In Handschellen sei er zur Polizeiinspektion gebracht worden, "dort ist die Situation dann eskaliert", gesteht er ein. Er habe ein Formular unterschrieben, dass ihm seine Gaspistole abgenommen worden sei, es kam zu Wortgefechten und Beschimpfungen. Irgendwann begann eine Schubserei, die damit endete, dass er auf dem Rücken lag.

Fußtritte und Faustschläge

"Die Beamten haben mich dann auf den Bauch gedreht, ich bekam einen Fußtritt auf die linke Kopfseite und einige Schläge und Tritte", erzählt G. weiter. Gesehen habe er, dass sich der Beamte mit den Verletzungen am Schienbein diese sich mit den Handschellen selbst zugefügt habe und die Polizisten nach der Festnahme abgeklatscht hätten.

Warum er nicht gleich ins Spital gegangen sei, fragt Aigner. "Ich hatte Angst, dass das dann gemeldet wird. Aber ich hatte am Schluss Schmerzen, mir lief Eiter aus dem Ohr."

Der verletzte Polizist erzählt als Zeuge etwas völlig anderes. Er habe in der Polizeiinspektion bemerkt, wie der Angeklagte und einer seiner Kollegen umgefallen seien. "Herr G. lag auf dem Rücken und hat um sich getreten, unter enormen Kraftanstrengungen haben wir ihn gebändigt." Er sei dabei mehrmals von gezielten Tritten am Schienbein getroffen worden und habe dem Angeklagten zweimal mit der Faust auf den Oberschenkel geschlagen.

"Und wie erklären Sie sich den Trommelfellriss und die anderen Verletzungen des Angeklagten?", will Richterin Aigner von ihm wissen. "Das weiß ich nicht. Von unserer Amtshandlung kann es nicht herrühren", gibt sich der Beamte überzeugt.

Polizist will 300 Euro

Für seine Schürfwunden will er 300 Euro Schmerzensgeld, die der Angeklagte logischerweise nicht zahlen will. "Wie soll das überhaupt gegangen sein? Ich habe diese Schuhe angehabt, die haben Gummisohlen!", sagt G und zeigt auf seine Sportschuhe. Dass es Fotos seiner Verletzungen gebe, bestreitet der Polizist übrigens, G. behauptet dagegen, solche im Akt der internen Polizeiermittler gesehen zu haben.

Die nächsten beiden Zeugen sind die beiden Beamten, mit denen die Geschichte am Praterstern begonnen hat. "Wir haben einen wohnungslosen Herrn unterstützt, der dort am Boden gelegen ist und die Eingangstüre blockiert hat", drückt sich der erste gewählt aus.

"Der Angeklagte hat dann die Amtshandlung verbal gestört und den Abstand nicht eingehalten." Daher habe man seine Identität feststellen wollen, wobei sich herausstellte, dass gegen G. ein Waffenverbot besteht. Der Fund der Gaspistole führte dann auf die Polizeiinspektion.

Geschimpft, gespuckt, gefuchtelt

Laut der Darstellung des Polizisten sei G. ruhig, freiwillig und ohne Handschellen mitgekommen. In den Amtsräumen sei er dann plötzlich wieder aggressiv geworden, habe geschimpft, gespuckt, herumgefuchtelt.

Als G. erfuhr, dass er seinen Revolver nicht zurückbekommt, sei es völlig aus gewesen: "Wir wollten ihn festnehmen, da hat er massivste Widerstandshandlungen gesetzt." – "Wie haben die ausgesehen?", interessiert Aigner. "Er wollte sich losreißen, dabei sind wir zu Sturz gekommen. Dann wollte er sich nicht auf den Bauch drehen lassen und hat herumgetreten."

Die blutigen Schienbeine des Kollegen habe er selbst gesehen, die Verletzungen des Angeklagten kann er sich dagegen nicht erklären, sagt der Polizist noch. Sein Kollege, der am Praterstern dabei war, kann sich eigentlich an keine besonderen Vorkommnisse erinnern, außer dass sich G. eingemischt habe. Auf der Polizeiinspektion habe er nichts mehr mitbekommen.

Vor den Augen des Grünen-Sicherheitssprechers Peter Pilz, der sich während der Verhandlung in den Saal gesetzt hat, möchte Aigner eigentlich schon ein Urteil fällen. Kann sie nicht, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf zwei weiteren Polizisten als Zeugen bestehen. Daher wird auf 8. April vertagt.

(Michael Möseneder, derStandard.at, 25.3.2015)

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