Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, demzufolge Russlands Verfassungsgericht ab sofort das Recht hat, Urteile
internationaler Gerichte, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), als nicht
vollstreckbar einzustufen.
Das Gesetz verleiht dem Verfassungsgericht das Recht, internationale Urteile, so auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ganz oder teilweise abzulehnen, wenn diese zur Verfassung der Russischen Föderation in Widerspruch stehen.Am 14. Juli 2015 hatte das russische Verfassungsgericht den Beschluss gebilligt, demzufolge die Wirksamkeit der Verfassung die Oberhand über die Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewinnt. Demnach darf Russlands Verfassungsgericht über die Erfüllung des jeweiligen Urteils des Gerichtshofs in Straßburg gesondert entscheiden. Anfang Dezember wurde der entsprechende Gesetzentwurf durch dieStaatsduma (Parlamentshaus) fast einstimmig angenommen.
Gruß an den russischen Präsidenten
TA KI
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Gruß nach Russland
Der Honigmann