Donnerstag, April 25, 2024
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Religion sei Privatsache – TU Berlin schließt muslimische Gebetsräume

Symbolbild

Mutige und notwendige Entscheidung der TU Berlin, die Schließung der muslimischen Gebetsräume ist konsequent und Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)lange überfällig, sie verstößt nicht gegen die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG. Den Anhängern des

Islam kann es zugemutet werden, nahe Kultstätten zu besuchen. Das ständige Nachgeben gegenüber den Muslimen wird von diesen als Schwäche wahrgenommen und bisweilen schamlos ausgenutzt. Dies belegt die dominoartige Ausdehnung sogenannter „Gebetsräume“. Aus der Sicht christlicher Bürger muss die Verbreitung wie eine Islamisierung des öffentlichen Raums vorkommen, der unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit erfolgt.

[…] Die Technische Universität Berlin wird ab dem 14. März keinen muslimischen Gebetsraum mehr zur Verfügung stellen. Wie die Pressestelle der TU durch die Veröffentlichung eines Infobriefs am Freitag mitteilte, habe sich das Präsidium der Hochschule im Januar dazu entschlossen, die beiden betroffenen TU-Räume nicht mehr zur Ausübung des muslimischen Gebets oder des muslimischen Freitagsgebets zur Verfügung zu stellen. Die TU Berlin sei eine aus Steuermitteln finanzierte, öffentlich-rechtliche, also staatliche Einrichtung, die in Bezug auf Konfession, Religion und Glaubensrichtung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik zur Neutralität verpflichtet sei, so der Präsident der TU Berlin Prof. Dr. Christian Thomsen.

Ebenso werde die Universität keine TU-Räume und -Flächen mehr vermieten oder kostenfrei öffnen, in denen sich Gruppen zum Gebet oder zum religiösen Ritual etc. versammeln wollen. Dies gehöre nicht zum Aufgabenspektrum einer Universität. Eine staatliche Universität sei ein weltanschaulich neutraler und unparteiischer Ort, an dem der wissenschaftliche Diskurs im Mittelpunkt stehe. Er sei kein Ort für die Religionsausübung. Religion sei Privatsache.

Quelle: Netzplanet

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