Donnerstag, April 25, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturRohe Weihnachten. Entlassung wegen zweier geklauter Donuts ist rechtens

Rohe Weihnachten. Entlassung wegen zweier geklauter Donuts ist rechtens

Rheinland-Pfalz – Eine Küchenhilfe in einem rheinland-pfälzischen Pflegeheim hatte erfolgreich gegen ihre Entlassung wegen zweier mitgenommener Donuts geklagt. In zweiter Instanz hat die Frau nun verloren. 

Das Landesarbeitsgericht in Mainz wies in einem aktuellen Urteil die Kündigungsschutzklage der über zehn Jahre in der Einrichtung angestellten Frau zurück (4 Sa 84/17). Lediglich die fristlose Kündigung stufte das Gericht als nicht angemessen ein. Das Arbeitsgericht Koblenz hatte in erster Instanz geurteilt, dass die Klägerin weiterbeschäftigt werden müsse.

Vor zwei Jahren hatte sich die lang-jährige Küchenangestellte des Pflegeheims mindestens zwei Donuts, die von den Senioren verschmäht und an die Küche zurück gegangen waren, eingesteckt. Ihr Arbeitgeber sah darin eine schwere Pflichtverletzung und kündigte der Frau fristlos. Für ihn spielte es keine Rolle, dass die Lebensmittel im Müll gelandet wären.

Die Klägerin habe in erheblicher Weise gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, befanden die Mainzer Richter nun laut swr aktuell in zweiter Instanz, und stellten sich auf die Seite des Arbeitgebers. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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