Donnerstag, April 25, 2024
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Rüstet die Bundesregierung jetzt für einen Bürgerkrieg? (Video)

Feldjäger, Kampfmittelräumer, ABC-Abwehrsoldaten. Großübung in sechs Bundesländern. Bundeswehr und Polizei proben erstmals gemeinsam für den „Ernstfall“ in Deutschland. Das Verteidigungsministerium begründet die Anti-Terror-Übung mit der Optimierung der Kommunikationswege zwischen Polizei und Bundeswehr.

Von der Leyen rechtfertigt die Übung damit, dass bei einem extremen Terroranschlag die Bevölkerung den Bundeswehr-Einsatz im Inneren erwarte. „Kein Mensch würde verstehen, wenn diese Ressourcen der Bundeswehr bei einem extremen Terroranschlag der Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt würden.“ Von Volker Hahn.

Terrorismus-Abwehr

Bei der „Getex“ (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise) waren in den Tagen vom 07. bis 09. März 360 Soldaten beteiligt und dürfen dabei im Inland hoheitliche Aufgaben wie die Anwendung von Gewalt übernehmen. Bei dieser Übung sind Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein beteiligt.

Das Bundesinnenministerium erklärte, dass Deutschland mit Blick auf den Berliner Weihnachtsmarktanschlag „im Zielspektrum des internationalen Terrorismus“ stehe. „Eine frühzeitige und intensive Vorbereitung der Sicherheitsbehörden auf terroristische Anschläge ist unverzichtbar.“

Was sagt das Grundgesetz?

Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Das Grundgesetz erlaubt bisher Bundeswehreinsätze im Inneren nur unter bestimmten Bedingungen.

Da heißt es sinngemäß: Wenn eine Behörde überfordert ist, kann eine andere helfend einspringen und beispielsweise mit Logistik und Personal aushelfen. Der Einsatz der Streitkräfte sei bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall erlaubt (Deutschland: Einsatz der Bundeswehr im Innern verkündet – Unterdrückung der einheimischen Bevölkerung!).

 

Soldaten dürfen „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“ (Notstand) eingesetzt werden.

Die Bundeswehr darf dann sogar „beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer“ mitwirken.

Bundesregierung biegt sich Rechtsauslegung zurecht

Wie sind allerdings Terroranschläge rechtlich zu bewerten? Darf die Bundeswehr dann eingesetzt werden? Im Grundgesetz findet sich dafür keine klare Regelung. Seit 2012 gibt es aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch ein Terroranschlag ein „besonders schwerer Unglücksfall“ sein kann.

Dafür kommen nach Ansicht der Bundesregierung auch terroristische Großlagen in Betracht. Streiten kann man allerdings immer noch darüber, wie groß ein Terroranschlag sein muss, damit die Bundeswehr eingreifen darf, und welche Mittel sie dann anwenden darf.

Zustände wie in Frankreich?

Erinnert das nicht an die Einsätze von Polizei und Militär gegen die Aufstände in Frankreich? Was haben wir in Deutschland zu erwarten? Wird es in Deutschland mehr Terroranschläge geben, so wie in Frankreich? War der Weihnachtsmarktanschlag in Berlin ein echter Terroranschlag oder inszeniert?

 

Die Handschrift aller Anschläge in Frankreich wie in Deutschland sieht jedenfalls verdächtig gleich aus. Sei es Charlie Hebdo, Brüssel, Nizza oder Berlin – sofort war Polizei und Militär vor Ort. Schnell wurden die Täter festgenommen oder wenig später auf der Flucht erschossen. Die Täter ließen ihre Ausweispapiere am Tatort „aus Versehen“ liegen und waren sofort identifiziert.

Der Mainstream berichtet kaum über die Aufstände und den Militäreinsatz in Frankreich. Deutschland probt den Einsatz für das Landesinnere gegen Terroranschläge. Wann kommt der nächste „Terroranschlag“? Wird danach der Notstand ausgerufen, so wie in Frankreich? Wer eins und eins zusammenzählt, kann sich ausrechnen, wohin die Bundesregierung die Reise geplant hat.

Literatur:

Das Deutschland Protokoll III von Toni Haberschuss

Das Ende der Behaglichkeit: Wie die modernen Kriege Deutschland und Europa verändern von Michael Maier

Inside Polizei: Die unbekannte Seite des Polizeialltags von Stefan Schubert

Video:

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Beitragsbild: PublicDomain/watergate.tv

Quellen: PublicDomain/watergate.tv am 07.03.2017

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