Mittwoch, April 24, 2024
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Scheinehe mit kriminellem Pakistaner – Jetzt ist die Gutmenschin Anna verzweifelt

Anna möchte die Welt zu einem besseren Ort machen. Sie heiratet Abdul aus Pakistan, um ihm den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Jetzt ist sie todunglücklich und weint bittere Tränen. Die Geschichte von Anna und Abdul ist nur eine von 400 Scheinehen- Verdachtsfällen, die im vergangenen Jahr in der Kriminalstatistik erfasst wurden.

Bei der offensichtlich deutschen jungen Frau, handelt es sich laut NZZ um eine Akademikerin, die nicht „nein“ sagen kann. Aus Angst um ihre Karriere und vor der Abschiebung ihres „Flüchtlings“-Ehemanns, erzählt sie ihre gemeinsame Geschichte unter falschem Namen. Sie ist schlau genug, um vor der Heirat zu zögern. Zweimal sagt sie den Standesamt-Termin ab, beim dritten Mal, tritt sie mit Abdul vor den Beamten und sagt „Ja“. Das Wort „Scheinehe“ kommt ihr nur sehr zögerlich über die Lippen- sie hat sich nur wenig Gedanken über die Konsequenzen ihrer Handlung gemacht.

Aus der anfänglichen kurzen Verliebtheit ist längst „Freundschaft“ geworden. Jetzt teilt sie mit ihrem Abdul eine Ein-Zimmer-Wohnung, sorgt für ihn und wird von ihm drangsaliert. Sie soll sich islamisch-korrekt kleiden und nicht alleine ausgehen. „Er richtet sich in dem Abhängigkeitsverhältnis ein“, erzählt sie im NZZ-Interview. Abdul mache wenig aus seinen Möglichkeiten und sei sehr bequem, entschuldigt sie ihn.

Abdul bekommt zwar ab und an die Gelegenheit zu arbeiten, wird aber immer wieder sehr schnell gefeuert. Kleines Schmankerl am Rande: Zur Bundestagswahl bekellnert er die feiernden Politiker und ihre Gäste auf einer Party. Alle behandeln ihn herzlich, loben seine Deutschkenntnisse. Keiner von ihnen weiß, welches „Früchtchen“ ihnen da den Champagner serviert: In Pakistan hat Abdul wegen unerlaubten Waffenbesitzes im Gefängnis gesessen, in der Türkei mit einem Schleuser zusammengearbeitet. Keiner der jubelnden Flüchtlingsfreunde ahnt, dass ihr „integrationswilliger“ pakistanisch-islamischer Kellner in Deutschland als Drogendealer den ein oder anderen Euro macht.

Kennengelernt haben sich die beiden im deutschen Willkommenskultur-Rausch – nur drei Monate dauert die Liebesbeziehung, dann will Anna nicht mehr. Auch bei Abdul handelt es sich nicht um einen echten Flüchtling. Er stammt aus einer wohlhabenden pakistanischen Familie, die reicher sei, als ihre eigene, erzählt Anna. Sein Vater besitzt einen Bauernhof und Ländereien. Abdul sollte ihn übernehmen, was er nicht will. Er träumt den Traum vom schnellen Wohlstand in Europa, will ein Restaurant eröffnen und kommt nach Deutschland. Er landet im kriminellen Milieu, dealt mit Gras. Dann lernt er die Gutmenschin Anna kennen, die ihn bei seinem Asylbemühen zur Seite steht.

Sie begleitet ihn zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge obwohl beide wissen, dass seine Geschichte dort niemanden überzeugen wird. Anna fühlt sich für ihren pakistanischen „Freund“ verantwortlich. Sie hat kein schlechtes Gewissen für ihn zu lügen oder die Unterschrift eines Beamten zu fälschen, um das Behörden-Prozedere zu beschleunigen. „Wenn die Gesetze ungerecht sind, habe ich kein Problem damit, dagegen zu verstossen“, erklärt die politisch links stehende Akademikerin wenig überraschend. Abdul drängst sie angesichts der Schwierigkeiten zur Heirat und Anna gibt nach. Doch auf den Trauschein folgt nicht, wie erhofft, die Aufenthaltserlaubnis. Zu Annas Überraschung kommt nur eine Duldung heraus, die auch noch regelmäßig verlängert werden muss.

Hin und hergerissen zwischen ihrem linken Gutmenschen-Weltbild und der bitteren Realität hat Anna immer noch jede Menge Verständnis für Abdul und sein Verhalten – der strenge Vater, das restriktive Herkunftsland, die ungleichen Lebensverhältnisse in Pakistan und Europa usw.

Jetzt möchte sie eigentlich nur noch eins – die Scheidung. Doch weil Abdul mehrfach illegal die deutsche Grenze passiert habe, müsse er erst für einige Zeit nach Pakistan ausreisen und dann zurückkehren, um die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Er hat Angst, bei seiner Rückkehr abgewiesen zu werden.

Die Scheinehe ist in Deutschland als solches zwar nicht strafbar, wenn die Ehepartner gegenüber der Behörde falsche oder unvollständige Angaben machen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ist jedoch der Straftatbestand erfüllt. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dem ausländischen Partner wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Für Anna ist das offenbar eine ausweglose Situation – sie hofft nun, die nötige Kraft für die Scheidung aufzubringen, falls ihr pakistanischer Ehemann nicht die anstehende Heimreise freiwillig antrete. Sie wollte doch nur seine „Starthilfe“ sein, klagt sie. Jetzt hängt sie in einer nicht mehr gewollten Ehe, mit der sie nur einen „kleinen Beitrag zu einer besseren Welt“ leisten wollte, fest und muss mit Bestrafung rechnen.

Annas Überzeugung, in einer unfairen Welt zu leben, in der die „ökonomische Übermacht des Westens“ verantwortlich für die Migrationswellen ist, hat sie ein eine Sackgasse manövriert, aus der sie nur schwer wieder herauskommt. (MS)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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