Mittwoch, April 24, 2024
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Scheinehe zur Aufenthaltsgenehmigung – Ist die Scheinehe strafbar?

Eine Scheinehe eingehen

Machen Sie sich dadurch strafbar?

Eine Ehe zwischen zwei Menschen wird in der Regel eingegangen, um damit die ewige Verbundenheit und
den Wunsch nach einem gemeinsamen Leben zu symbolisieren.

Jedoch wurden allein im Jahr 2010, laut der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), 994 Verdachtsfälle auf eine Scheinehe vernommen. Da eine Scheinehe allerdings in Deutschland verboten ist, fällt die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher aus.
Doch was genau ist eine Scheinehe und welche Strafen drohen, wenn diese auffliegt? Der folgende Text von Isabel Frankenberg klärt auf.

Eine Scheinehe zeichnet sich grundsätzlich dadurch aus, dass sie, anders als eine normale Ehe, nicht aufgrund von Liebe zwischen den Partnern sondern vielmehr aus einem bestimmten Zweck geschlossen wird. Dieser kann beispielsweise das Erlangen einer Aufenthaltsgenehmigung für einen der beiden Partner darstellen.

Die rechtlichen Vorgänge rund um Eheschliesungen mit Ehepartnern anderer Nationalitäten werden

Formal ist der Prozess der Scheineheschließung der gleiche wie der einer normalen Eheschließung. Daher ist es zunächst auch nicht einfach, eine Scheinehe zu erkennen bzw. aufzudecken. Das kann auch für den Ehepartner gelten, denn auch wenn die meisten Scheinehen mit einem Einverständnis beider Partner bzw. aufgrund einer Geldzahlung an einen der beiden geschlossen wird, gibt es immer noch viele Frauen und Männer, die zum Zweck einer Scheinehe unwissentlich ausgenutzt werden.

Nun stellt sich die Frage, ob eine Scheinehe überhaupt strafbar ist? Grundsätzlich wird in Deutschland die Scheinehe nicht verfolgt. Strafbar macht sich der Betroffene jedoch dann, wenn die Partner die eheliche Lebensgemeinschaft vortäuschen und in diesem Zusammenhang falsche Angaben machen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Laut § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG drohen auf das Vortäuschen einer ehelichen Lebensgemeinschaft Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Weiterhin wird dem ausländischen Ehepartner der Aufenthaltstitel nachträglich entzogen. Dabei ist es irrelevant, ob die Ausländerbehörde diesen vorab tatsächlich erteilte. Fliegt eine Scheinehe auf, muss der ausländische Ehepartner in sein Heimatland zurückkehren.

Weiterhin kann eine Scheinehe verjähren. Nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verfolgungsverjährung fünf Jahre. Diese Frist beginnt allerdings nicht mit der Eheschließung sondern ab dem Zeitpunkt an dem die Ehepartner gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben machten. Nach den fünf Jahren drohen den Eheleuten keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr. Dennoch kann weiterhin die Aufenthaltsgenehmigung des ausländischen Ehepartners von der Ausländerbehörde entzogen werden.

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Der BvdR. E.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

Beitragsbild: http://liebeisstleben.com/2017/10/01/scheinehe-zur-aufenthaltsgenehmigung-ist-die-scheinehe-strafbar/

Quelle: http://liebeisstleben.com/2017/10/01/scheinehe-zur-aufenthaltsgenehmigung-ist-die-scheinehe-strafbar/

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