Mittwoch, April 24, 2024
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Schon wieder! Immer mehr Kopftuch-Islamistinnen klagen gegen Kitas

Hamburg – Der politische Islam hat es besonders auf die Kleinsten abgesehen. Immer öfter versuchen Muslimische Kindergärtnerinnen mit Kopftuch, die eindeutig gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, sich in die Kitas einzuklagen. Unterstützung bekommen sie meist von EU-Richtern, die Grundgesetze zu Gunsten von Islamisten aushebeln. Nun hat es ausgerechnet einen Kitaverein in Hamburg erwischt, der mit Weltoffenheit und Buntheit wirbt. Der Träge Wabe – benannt nach der Bienenwabe – hat einer Heilerzieherin gekündigt, weil sie darauf bestand, nach ihrer Konvertierung ein Kopftuch zu tragen. Nach einem Bericht des Fokus hat die Frau gegen die Kündigung geklagt und einen Teilsieg errungen:

“ Das Hamburger Arbeitsgericht hat den Kita-Kopftuchstreit nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt.“ Schreibt das Magazin in seiner Online-Ausgabe. Das EU-Gericht brauch in der Regel eineinhalb Jahre für die Bearbeitung und entscheidet in der Regel ebenso wie Straßburg zu Gunsten der Muslime. Unterdessen spielt die Kopftuchislamistin auf Zeit. Sie erwartet ein weiteres Kind. Ergebnis: Der Träger ist eingeknickt, hat die Kündigung zurückgenommen. Die Frau ist freigestellt. Da sowohl die Zeit, wie auch die Gerichte für den politischen Islam arbeitet, dürfte sie nach Ablauf der Elternzeit in spätestens zwei Jahren ihren Job in voller Geschlechtstrennungsmontur wieder aufnehmen.

Die Intoleranz frisst ihre Toleranzkinder

Der Streitfall in der Hamburger Kita zeigt, wie liberale, weltoffene mutmaßlich grüne Eliten letztendlich an ihrer eigenem eigenen Toleranzverständnis scheitern, weil es explizit auch die Intoleranz des politischen Islams mit einbezieht. Dieser todbringende Spagat spiegelt sich anschaulich in den Grundsätzen des Vereins wieder. Da heißt es:

„Wir respektieren jeden Menschen als einzigartige Persönlichkeit mit eigener Geschichte, eigenen Vorlieben und dem unbedingten Recht auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit. Wir begleiten Kinder und Erwachsene auf einem Stück ihres Wegs und unterstützen sie in ihrem Können, Wollen und Handeln.“

Klare Sache: Ein Kopftuch, dass ja in muslimischen Familien oft den Kleinsten aufgezwungen wird, ebenso wie das muslimische Erziehungsziel der strengen Geschlechtertrennung und Geschlechterungleichheit bis hin zur Unterdrückung eigener Bedürfnisse, läuft den oben genannten Grundsätzen zu wider. In diesem Sinne haben auch die Träger ihre Kündigung formuliert:

„Unsere Mitarbeiter sind Vorbilder und beeinflussen mit ihren Worten und Taten das Denken und Handeln der uns anvertrauten Kinder. Daher ist das sichtbare Tragen religiöser Symbole für die Erzieherinnen während der Arbeit nicht zulässig.“

Doch dann tappt der Träger in seine eigene Toleranzfalle:

„Ob Geschlecht, Herkunft, Kultur, Religion oder besondere Bedürfnisse – wir sind überzeugt davon, dass Vielfalt bereichert. Durch Offenheit und Neugier lernen wir, einander zu verstehen und Unterschiede zu respektieren“.

Und so schnappt die Falle zu. Wer eine Religion in vollem Umfang respektiert, der muss zwangsläufig auch die „Unterschiede“ respektieren, die zum Beispiel den Islam vom friedfertigen Buddhismus und ihrem offenen Verhältnis zu anderen Menschen, unterscheidet. Zur Vielfalt gehört demnach auch eine Religion, die das verhüllen von Frauen vorschreibt und die in ihrer Intoleranz alle anderen Religionen verdammt.

Rückenwind bekommt die fundamentalistische Muslima auch vom Bundesverfassungsgericht. Dies hat nach Aussagen des Anwaltes ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig erklärt. (KL)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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