Der Kantonsrat hatte das Gesichtsverhüllungs-Verbot Ende 2017 mit den Stimmen von SVP und CVP beschlossen. Die FDP und das linksgrüne Lager waren dagegen. Die Stimmbeteiligung betrug 35,8 Prozent.

Bestraft wird künftig, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, wird in jedem Fall einzeln entschieden, berichtet die Aargauer Zeitung. 

Eine Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung.

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum bestraft. Das Thema Verhüllungsverbot sei auch auf nationaler Ebene aktuell, so die Aargauer Zeitung. Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» möchte das Verbot der Gesichtsverschleierung in der ganzen Schweiz durchsetzen.

Es gehöre zu unserem Kultur- und Werteverständnis, sich unverhüllt gegen­seitig in die Augen blicken zu können, so das Argument der Befürworter. Gesichtsverhüllungen jeglicher Art würden Unbehagen verursachen und gegen das freiheitliche und friedliche Zusammenleben zuwider laufen. Ein Gesichtsverhüllungsverbot sorge für Transparenz, Sicherheit und Vertrauen und setze ein gesellschaftspolitisches Zeichen Radikalität und Diskriminierung. Burka und Nikab seien zudem Ausdruck der Unterwerfung der Frau.

Im Kanton gebe es kaum Burkaträgerinnen, argumentieren die Gegner der Vorlage. Das Problem sei konstruiert; es sei nur Angstmacherei und versuche die Gesellschaft zu spalten. (MS)

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