Freitag, März 29, 2024
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Sexarbeiterinnen müssen auf Geld warten: Kritik an der Stadt Salzburg

Die Prostituierten in der Stadt Salzburg müssen auf die Rückzahlung der Untersuchungsgebühren warten.

Runder Tisch für Menschenrechte fordert unbürokratische Rückerstattung

Salzburg – Der Runde Tisch für Menschenrechte kritisiert die Vorgehensweise der Stadt Salzburg bei der Rückzahlung der Untersuchungsgebühren für

Prostituierte. Er sieht eine "Ungleichbehandlung von Sexarbeiterinnen in der Stadt Salzburg im Vergleich zu anderen Bezirken des

Landes" und fordert "eine möglichst einfache und unbürokratische Abwicklung der Rückforderungsansprüche".

Wie der STANDARD berichtete, weigert sich Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), die eingehobenen Gebühren zu refundieren. "Ich habe ein grundsätzliches Problem damit, dass das Rotlichtmilieu mit den Frauen das Geschäft macht, und die Allgemeinheit soll die Gesundenuntersuchungen zahlen", begründete Schaden seine Ablehnung der Rückzahlungen. Zudem sei die Gefahr, dass das Geld ein Betreiber einsackelt, relativ hoch.

"Ausschließlich politische, polemische Überlegungen"

Für diese Befürchtung des Bürgermeisters hat der Runde Tisch für Menschenrechte wenig Verständnis: "Diese Ausführungen legen offen, dass die Verweigerung der Rückzahlung auf keinen rechtlichen, sondern ausschließlich politischen, um nicht zu sagen polemischen Überlegungen beruht. Darin kommt eine Missachtung rechtsstaatlicher Garantien zum Ausdruck, die streng zurückzuweisen ist", heißt es in der Stellungnahme des Runden Tisches.

Gleichzeitig weist das Gremium zur Wahrung der Menschenrechte in der Stadt Salzburg darauf hin, das Salzburg als Menschenrechtsstadt besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen auch besonderen Schutz angedeihen lassen müsse. "Diese Verpflichtung wird in das Gegenteil verkehrt, wenn Sexarbeiterinnen ihr Rückzahlungsanspruch mit außerrechtlichen Gründen verwehrt wird."

"Entgegengesetzte Rechtsauffassungen"

Die grüne Gemeinderätin Christine Brandstätter hat den Runden Tisch eingeschaltet. Weil eine entsprechende Anfrage an Schaden "nur unzureichend beantwortet wurde", sagt Brandstätter. In der Anfragebeantwortung erklärt Schaden, es gebe "diametral entgegengesetzte Rechtsauffassungen" in Stadt und Land. Es müsse zunächst geklärt werden, "ob tatsächliche eine Ersatzpflicht der Allgemeinheit vorliegt".

"Die Sexarbeiterinnen haben ihre Ansprüche zu Recht geltend gemacht. Politische Taktik oder bloße Polemik sind da fehl am Platz", ärgert sich die grüne Gemeinderätin und fordert ebenfalls "eine möglichst rasche und unbürokratische Rückerstattung".

Rückzahlungen in den Bezirken im Gang

Vier Jahre lang mussten Sexarbeiterinnen in Salzburg 35 Euro für die wöchentliche Pflichtuntersuchung bezahlen. Zu Unrecht, da laut Finanzministerium eine Gebührenbefreiung bestand. Finanzlandesrat Christian Stöckl (ÖVP) hat das Einheben der Gebühren im September 2014 eingestellt und rechnete mit Rückzahlungen in der Höhe von rund einer Million Euro. Der STANDARD berichtete. Die Bezirkshauptmannschaften bezahlen bereits Gebühren zurück, aber zu recht unterschiedlichen Bedingungen, wie aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen hervorgeht.

(Stefanie Ruep, derStandard.at, 10.4.2015)

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