Freitag, März 29, 2024
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SPD will weiter das Justizsystem lahm legen!

Die Asyllobby und viele Anwälte verdienen sich zur Zeit auf Kosten der Steuerzahler dumm und dämlich an den so genannten Flüchtlingen. Und alles was uns zum Thema „Abschiebungen“ präsentiert wird, ist nicht mehr als hohles Geschwätz. Das sich daran nichts ändert, verspricht mal wieder die SPD:

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat eine Stichtagsregel für gut integrierte Flüchtlinge gefordert. Lischka sagte der „Bild am Sonntag“: „Die deutsche Politik muss sich ehrlich machen. Wir schieben teilweise gut integrierte Menschen ab, die seit vielen Jahren hier leben und arbeiten. Für diese Leute sollte eine Stichtagsregel gelten, damit sie bleiben können.“ Gleichzeitig forderte Lischka eine konsequentere Abschiebung von Menschen, auf die dies nicht zutreffe: „Wir müssen jetzt alle Energie daransetzen, dass wir diejenigen die in letzter Zeit gekommen sind und keinen Asyl-Anspruch haben, rasch zurückführen. Insbesondere, wenn es sich um Gefährder handelt. Dafür muss der Bund jetzt alle Ressource bereitstellen und im Fall von Gefährdern die alleinige Zuständigkeit übernehmen.“ Daran, dass Asylbewerber gegen Asyl-Entscheidungen klagen können, dürfe nicht gerüttelt werden, so Lischka: „Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass staatliche Entscheidungen durch eine unabhängige Justiz überprüft werden können. Das war in der DDR nicht so, dahin will Herr Dobrindt hoffentlich nicht zurück.“

Da auch Gefährder gegen Asyl-Entscheidungen klagen können und Asylbewerber ohne Chancen aber mit viel Wut im Bauch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen, wird weiterhin kaum einer abgeschoben und unser Justizsystem lahm gelegt. Das weiß auch Burkhard Lischka.

Die Bürger denken da etwas anders:

Jeder zweite Deutsche will die Möglichkeiten, gegen abgelehnte Asylanträge zu klagen, einschränken. 46 Prozent der Befragten sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für „Bild am Sonntag“ für diesen Schritt aus. 42 Prozent waren gegen eine Einschränkung.

11 Prozent waren unsicher oder machten keine Angaben. Für die Umfrage hatte Emnid am 9. Mai 500 Personen befragt. Frage: „Sollten die Möglichkeiten zum Einspruch bzw. zur Klage gegen abgelehnte Asylanträge eingeschränkt werden?“ Im Rahmen des laufenden Wahlkampfes in Bayern hat die CSU das Thema angeheizt und spricht neuerdings von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“.

 Gemeint sind damit insbesondere Anwälte, die mit entsprechenden Gerichtsverfahren Geld verdienen. Stand Ende Februar lagen nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium 359.390 Asyl-Klagen bei deutschen Verwaltungsgerichten, schreibt die „Bild am Sonntag“.
(Quelle: dts)
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