Dienstag, April 23, 2024
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Strafprozess gegen Antifa-Sympathisanten enttarnt Kuscheljustiz

Am 19. September fand am Wiener Landesgericht ein Strafprozess gegen einen Sympathisanten der extremistischen Antifa statt.

Der 20-jährige J. H. wurde wegen §125 StGB (Sachbeschädigung) in mehreren Fällen angeklagt. Darunter fielen mehrere Tathandlungen im Bereich „Graffiti“, das Beschmieren von Gegenständen in zwei Verbindungshäusern in Graz (jeweils 200 bzw. 400€ Schaden) sowie das Beschädigen eines Polizeiwagens im Zuge einer gewalttätigen Antifa-Demonstration im Juni 2016, die sich gegen die friedliche Demonstration der patriotischen Initiative „Identitäre Bewegung“ richtete.

Angeklagter stammt aus Irak

Der Angeklagte stammt ursprünglich aus dem Irak und kam im Alter von 6 Jahren mit seinen Eltern nach Österreich. Derzeit lebt er in Graz und engagiert sich dort laut eigener Aussage „für Flüchtlinge und als Dolmetscher“, jedoch habe er keine Stelle in diesem Bereich bekommen. Aufgrund dessen lebt er derzeit von der Mindestsicherung.

Vom revolutionären Kämpfer keine Spur

Wie ein Prozessbeobachter gegenüber „Info-Direkt“ schilderte, verhielt sich der zuständige Richter äußerst rücksichtsvoll gegenüber dem Angeklagten. Dieser zeigte sich wiederum sofort geständig und bedankte sich schon vor der Fällung des Urteils für die Fairness des Richters. Ob das den Vorstellungen seiner selbsternannten „revolutionären“ Gesinnungsfreunde entspricht?

Milde Strafe

Die Strafe fiel diesen Umständen entsprechend milde aus. Für das Malen eines Graffitis, der Beschädigung zweier Verbindungshäuser und der Beschädigung eines Polizeifahrzeuges durch Hiebe mit einer Fahnenstange wurde er lediglich zu 120 Tagessätzen à 4€ verurteilt. Die Hälfte davon wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Man kann sich ausdenken, welche Strafe es gäbe, wären die politischen Koordinaten in diesem Fall vertauscht gewesen.

Antifa rief zu Prozessbeobachtung auf

Die extremistische Antifa rief bereits im Vorfeld zu einer Prozessbeobachtung auf. Der Prozess sei ein „Signal“, welches extremistische Demonstranten „verunsichern und von der Teilnahme an künftigen Protesten abhalten“ sollte. Der tatsächliche Verlauf der Verhandlung brachte jedoch vielmehr den Kuschelkurs der Justiz im Umgang mit gewalttätigen Demonstranten aus dem Antifa-Umfeld zum Vorschein. Künftige Gewalttäter könnten sich von solchen Urteilen nicht abgeschreckt, sondern vielmehr ermutigt fühlen.

Beitragsbild: Pixabay

Quelle: http://info-direkt.eu/2017/09/21/strafprozess-gegen-antifa-sympathisanten-enttarnt-kuscheljustiz/

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