Dienstag, April 23, 2024
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Strafrecht neu könnte Gefängnisse entlasten

Teile der Strafrechtsreform könnten eine Verringerung der Inhaftierungszahlen bewirken.

Mildere Sanktionen bei manchen Vermögensdelikten vorgesehen – Neue Regelung für sexuelle Gewalt

Schärfere Strafen hier, mildere Sanktionen dort bringt eine große Reform des Strafrechts, die am Freitag in Begutachtung ging und Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)2016 in Kraft treten soll. Manche Vermögensdelikte sollen weniger streng, einzelne Gewaltdelikte dagegen strenger geahndet werden.

Weniger harte Strafen

Teile der Reform könnten zu einer leichten Entlastung der überfüllten

Gefängnisse führen – insbesondere der Umstand, dass Diebe nicht mehr so schnell wegen gewerbsmäßigen oder schweren Diebstahls vor Gericht gestellt werden können: Einige Täter, die bisher zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden konnten, müssen deshalb jetzt nur noch mit bis zu sechs Monaten Strafvollzug rechnen. Auch schwerer Betrug mit einer Androhung von bis zu zehn Jahren Haft wird künftig nur noch dann angenommen, wenn der Schaden eine halbe Million übersteigt – bisher lag die Grenze bei 50.000 Euro.

Mildere Sanktionen sind auch für unbewaffnete Einbrüche, die keine Wohnungseinbrüche sind, vorgesehen: Künftig drohen dafür bis zu drei Jahre statt fünf Jahre Haft, die Mindeststrafe von sechs Monaten wurde gestrichen.

Geldstrafen bei "Sprengung einer Versammlung"

Bei einigen Delikten droht künftig nicht mehr zwangsläufig eine Haftstrafe, sondern alternativ auch eine Geldstrafe. So soll etwa der jüngst wieder häufiger bei Demonstrationen in Wien eingesetzte Tatbestand der "Sprengung einer Versammlung" nicht nur mit bis zu einem Jahr Gefängnis, sondern auch mit Geldbußen in der Höhe von bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden können – also mit dem zweifachen Jahreseinkommen des Täters abzüglich eines Freibetrags, der das Existenzminimum sichern soll.

Dafür werden andere Delikte künftig strenger bestraft. So drohen bei schweren Körperverletzungen künftig bis zu fünf Jahre Haft, bisher waren es drei Jahre. Wird ein Gewaltdelikt vor den Augen eines Kindes oder an einem (auch ehemaligen) Partner verübt, soll dies die Strafe erhöhen.

Landfriedensbruch reformiert

Dem Ruf nach einer Reform des Landfriedensbruch-Paragrafen, der zur vielbeachteten Verurteilung des deutschen Demonstranten Josef S. geführt hatte, schlug sich in der StGB-Reform nieder: Künftig soll im Zuge "schwerer gemeinschaftlicher Gewalt", wie der Tatbestand jetzt heißt, nicht mehr angeklagt werden können, wenn nur leichte Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen an Geschäftslokalen vorgefallen sind. Der neue Paragraf greift nur dann, wenn etwa eine Polizeistation oder ein Spital angegriffen wurde oder eine Person schwer verletzt wurde.

Nachgeschärft wurde auch der Verhetzungsparagraf, wobei der bisher schon schwer lesbare Text der Norm nun noch zusätzlich verkompliziert wurde. Hier drohen künftig drei statt zwei Jahre Haft und in Fällen, wo auf Worte Gewalttaten folgen, sogar bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Einige Tatbestände wurden neu geschaffen: So wird es künftig möglich sein, im Fall von nicht freiwilligem Sex auch dann anzuklagen, wenn keine Vergewaltigung im Sinn der strengen Gesetzesdefinition vorliegt – es heißt dann "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung". (sterk, derStandard.at, 15.3.2015)

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