Donnerstag, April 25, 2024
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Sudetendeutsche verzichten auf Entschädigung

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Die Sudentendeutsche Landsmannschaft besteht nicht weiter auf eine Rückgabe des durch die Vertreibung verlorenen Eigentums. Auch eine Entschädigung dafür fordern der

Vertriebenenverband nicht mehr. Eine entsprechende Satzungsänderung beschloß die Landsmannschaft am Wochenende auf ihrer

Bundesversammlung in München.

Bislang gehörte es zu den Zielen der Sudetendeutschen Landsmannschaft, „den Rechtsanspruch auf Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen“. Darauf wurde in der veränderten Satzung nun verzichtet. Ersatzlos gestrichen wurde auch der Absatz, Zweck der Landsmannschaft sei es, „das Recht auf Rückgabe bzw. gleichwertigen Ersatz oder Entschädigung des konfiszierten Eigentums der Sudentendeutschen zu wahren“.

Künftig will sich die Sudentendeutsche Landsmannschaft unter anderem dafür einsetzen, „Völkermord, Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, menschen- und völkerrechtswidrige Enteignungen sowie Diskriminierungen weltweit zu ächten“.

Bekenntnis zur Mitverantwortung am Holocaust

In einer ebenfalls am Wochenende beschlossenen Grundsatzerklärung bekannte sich die Landsmannschaft zudem „deutlich wie nie zuvor“ zu ihrer „Mitverantwortung für die Verfolgung und Ermordung von Sudetendeutschen und Tschechen, die dem nationalsozialistischen Regime mißliebig waren, sowie für den Holocaust an den Juden in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien“.

Der Bundesvorsitzende der Sudentendeutschen, Bernd Posselt (CSU), zeigte sich erfreut darüber, daß die Delegierten seinem Reformkurs gefolgt seien. Die Beschlüsse machten die Landsmannschaft „zukunftsfest“, hieß es in einer Mitteilung. Auch werde dadurch ihre „Rolle als Bindeglied im deutsch-tschechischen Dialog“ gestärkt.

Quellen: AP/dpa/jungefreiheit.de vom 02.03.2015

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