Mittwoch, April 24, 2024
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Süddeutscher Beobachter: Rechte Gewalt wird zur Normalität

In der Süddeutschen Zeitung, dem Fachblatt für Tatsachenverdrehungen aller Art, beklagt sich Frau Annette Ramelsberger darüber, daß rechte Gewalt angeblich zur Normalität wird. Von braunlinker Gewalt will sie nicht reden – und von der rotlinken schon dreimal nicht. Linke differenzieren nur, wenn ihnen das in ihren ideologischen Kram passt.

Pfeift das juste milieu inzwischen auf dem letzten Loch? Es sieht ganz danach aus. In der Süddeutschen Zeitung empört sich Autorin Annette Ramelsberger in ihrem Artikel „Wenn rechte Gewalt zur Normalität wird“ darüber, daß „Rechte“ von der Justiz mit Samthandschuhen angefasst werden. Sie meint natürlich Braunlinke. Und sie hat die Chuzpe, ihre Jammerarie abzusingen, ohne vorher in ähnlicher Weise die unglaubliche Serie von rotlinken Angriffen auf Personal und Anhänger der AfD thematisiert zu haben. Das scheint bei der Süddeutschen inzwischen nach dem Motto zu laufen: Ist der Ruf erst ruiniert, schreibt sich´s völlig ungeniert. Frappierend ist der selbstgerechte Unterton, der im ganzen Artikel mitschwingt. Das liest sich alles so, als ob Frau Ramelsberger in dem Wahn lebt, braunlinke Gewalttäter müssten deutlich härter bestraft werden als rotlinke. Daß Rotlinke förmlich unter „Welpenschutz“ stehen bei Justiz und Presse, weil sie dort ganz offensichtlich Beißhemmungen auslösen, ist der Schreibse keine Silbe wert.

Sie textet: „So ein Arsenal hat man einst beim NSU gefunden: Als das SEK der Polizei die Wohnung von Carsten M. im Main-Kinzig-Kreis in Hessen durchsuchte, fanden die Beamten mehrere Pistolen, Messer, Armbrüste, sogenannte Polenböller, Schwarzpulver, mehrere Behälter mit Stahlkugeln, kurz alles, womit sich rechte Kämpfer gern bewaffnen. Dazu war die Wohnung auch noch entsprechend dekoriert: „In nahezu jedem Raum“, so notierten es die Polizisten, „befanden sich Nazi-Devotionalien.“ Mal eine SS-Flagge, nur seitenverkehrt aufgehängt, mal Aufkleber der „Division Braune Wölfe“, einem gewaltbereiteten Zusammenschluss bundesweit aktiver Neonazis. Und auch ein laminiertes Schild wurde gefunden mit dem Aufruf: „Volksgenosse, trittst Du ein, soll Dein Gruß ‚Heil Hitler‘ sein.“

Die Polizei hatte die Wohnung von Carsten M., 40, durchsucht, weil er und seine Freundin Martina H. am 1. Mai 2017 am Rande der Mai-Demonstration in Halle (Saale) – in aller Öffentlichkeit – mit einem Auto Jagd auf Menschen gemacht und sie mit Steinen beworfen hatten. Dabei wurden Gegendemonstranten verletzt, aber auch unbeteiligte Mitglieder einer Wandergruppe getroffen.

Es ist kein Geheimnis, daß die Wohnungen von Braunlinken aussehen, wie sie eben aussehen. Ein Geheimnis ist, was es Frau Ramelsberger angeht. Und wie sie darauf kommt, den Braunlinken einen Rechten zu nennen. Außerdem bleibt mysteriös, worin die Ramelsbergerin den qualitativen Unterschied zwischen der Verletzung von Gegendemonstranten und der von „unbeteiligten Wandergruppen“ erkennt.

In Halle steht ein Neonazi vor Gericht, weil er der Polizei zufolge Menschen verprügelt und Waffen gehortet hat. Für die Staatsanwaltschaft geht das aggressive Verhalten „nicht über das hinaus, was bedauerlicher Weise im Umfeld sogenannter politischer Veranstaltungen inzwischen üblich ist„.

Eine sehr kluge Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zur Ramelsbergerin kennt sie noch den Grundsatz von der Gleichheit der Menschen vor Gericht und stellt einfach fest, daß man Braunlinke nicht übermäßig hart anfassen kann, wenn man sich zur Aburteilung gewalttätiger Übergriffe von Rotlinken vorher die Samthandschuhe übergestreift hat. Das Gemecker über diese Staatsanwaltschaft hängt einzig und allein damit zusammen, daß man bei der Süddeutschen seine Finger lieber  in die Nasenlöcher der Anderen steckt, anstatt sich an der eigenen Nase zu fassen.

Carsten M. und seine Freundin trugen (…)  schwarze T-Shirts mit der Aufschrift „Aryans – Support your race“. Selten, dass sich rechtsradikale Gewalt deutlicher manifestiert.

Entschuldigung, wenn ich allmählich nerve. Wenn überhaupt, dann muß es „braunlinksradikale Gewalt“ heißen. Es fragt sich, was die Ramelsbergerin bei Carsten M. als manifestiert bezeichnet hätte, wäre Carsten M. schwarz gewesen und hätte er ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck „Black Power – support your race“ getragen. „Selten, daß sich Negergewalt deutlicher manifestiert hat“? – Wohl kaum. Da kann man mal sehen, wo die wahren Rassisten überall vorkommen: Bei Braunlinken und bei Rotlinken gleichermaßen. Bei den Rotlinken ist es eben antiweißer Rassismus. Wäre es anders, würden sie vielleicht mal etwas über die Zustände in Südafrika schreiben, wo drei Millionen Weiße – horribile dictu – „in aller Öffentlichkeit“ mit dem Genozid bedroht werden. Die Süddeutsche und ihre Ramelsbergerin: Selten, daß sich Bigotterie deutlicher manifestiert hat.

Nun beginnt am Donnerstag in Halle der Prozess gegen Carsten M. und seine Freundin Martina H. Dieser Prozess zeigt auch, wie oft und wie ausgiebig die Justiz vor allem in den ostdeutschen Ländern rechte Gewalt verharmlost und übersieht. Die zuständige Staatsanwältin in Halle hält den Fall für „typisches Alltagsgeschäft“ und hat den Fall, der nun am Landgericht verhandelt wird, darum auch nur am Amtsgericht angeklagt. Sie begründete das in einer Stellungnahme so: „Die von den Angeklagten gezeigte Aggressivität geht nicht über das hinaus, was bedauerlicher Weise im Umfeld sogenannter politischer Veranstaltungen inzwischen üblich ist.

Die Staatsanwältin gehört stante pede in den Adelsstand erhoben. Bedauerlicherweise hat sie nämlich recht. Wo war denn die Empörung der süddeutschen Frau Ramelsberger, als friedliche Abtreibungsgegner bei ihrem überaus gesittet verlaufenden Protestzug der tausend Kreuze von Rotlinken körperlich angegriffen und bespuckt worden sind? Wo war sie denn, als den Christen mitten in Berlin „in aller Öffentlichkeit“ die Kreuze entrissen- und in die Spree geworfen wurden? Ja, die Staatsanwältin hat recht. „Leider“ sind solche antirechtsstaatlichen Ausfälle inzwischen „typisches Alltagsgeschäft“, genauso, wie das verlogene Geseiere sämtlicher rotlinker Ramelsbergerinnen in dieser links-grün versifften Drecksrepublik.

Dass die Angeklagten der Neonazigruppe „Aryans“ angehören und Carsten M. in seiner Wohnung Waffen und Schwarzpulver hortete, tut sie ab. Es gebe ja keine Anhaltspunkte dafür, dass Carsten M. die nationalsozialistisch orientierten Devotionalien öffentlich zeigen wollte. „Die Ausgestaltung der eigenen vier Wände ist, sofern keine Außenwirkung eintritt, in der Bundesrepublik Deutschland jedem überlassen“. Und dann schreibt die Staatsanwältin noch: „Über Geschmack muss man bekanntlich nicht streiten.

Und schon wieder die volle Punktzahl für die Staatsanwältin. Wie Privatwohnungen dekoriert sind, geht keine Ramelsbergerin etwas an.

Die Anwälte der beiden Verletzten finden: Darüber muss man streiten. Sie haben die Abberufung der Staatsanwältin verlangt. Henriette Scharnhorst und Sebastian Scharmer werfen der Staatsanwaltschaft Halle vor, die rechtsradikale Gewalttat zu verharmlosen und zu bagatellisieren. „Man kann das Gefühl bekommen, dass sich der Duktus der AfD auch in die Schriftsätze der Justiz einschleicht“, sagt Scharmer.

Und hier kann man das Gefühl bekommen, als hätten sich die Anwälte der beiden Verletzten noch nie über den Duktus von Sozen und Grünen echauffiert, obwohl der ganz eindeutig die Einschleichphase in die Schriftsätze der Justiz (West) längst hinter sich hat. Als nächstes mokiert sich die süddeutsche Scheinheilige darüber, daß die „Aryans“ den Gegendemonstranten zugerufen hatten: „Ohne Polizei wärt ihr alle tot!“ Kein Wort darüber, daß das erstens keine Drohung, sondern eine Feststellung gewesen ist – und zweitens, daß Facebook sich nach dem brutalen Überfall auf Frank Magnitz weigerte, einen Verstoß gegen die eigenen „Gemeinschaftsregeln“ zu ahnden, als ein Nutzer schrieb, alle AfDler und ihre Anhänger sollten erschossen werden. Der Aufruf blieb trotz Beschwerden stehen, wurde nicht entfernt und sein Verfasser nicht gesperrt. Kein Wort darüber von der süddeutschen Heulsuse.

Doch solche Aussagen werden von vielen Staatsanwälten offenbar nicht ernst genommen. Immer wieder stellen Staatsanwälte die Verfahren gegen Rechte ein, die andere bedrohen – mit geradezu absurden Begründungen. Einem Mann, Mitglied in einem Kampfsportverein in Rostock, der Journalisten mit den Worten bedrohte „Die Wahrheit, oder eure Köpfe auf den Tisch“, bescheinigte eine Rostocker Staatsanwältin, harmlos zu sein. Mit einer interessanten Begründung: „Es wird damit nicht eindeutig ein zukünftiges Verbrechen angedroht, sondern eher sprichwörtlich zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung aufgefordert“, schrieb die Staatsanwältin.

Diese Staatsanwältin ist einsame Spitze! Von Sachsen-Anhalt zu lernen, heißt, den Kampf um die Rechtstaatlichkeit zu gewinnen, bayerische Ramelsbergerin! Und die Staatsanwältin hat kostenlos noch eine Lektion oben draufgesetzt, als sie in einem anderen Fall dem Kläger, der von einem Braunlinken als Krimineller bezeichnet worden war und sich prompt dazu berechtigt fühlte, sich nunmehr als Beleidigter zu begreifen, ins Stammbuch schrieb: „Soweit der Beschuldigte Sie oder andere Mitglieder des Bündnisses ‚Halle gegen Rechts‘ als Kriminelle bezeichnet hat, so ist dieser Begriff in die Alltagssprache eingegangen.“ Und weiter: „Missbilligung gegenüber anderem Verhalten darf deutlich gezeigt werden, es darf ehrverletzend sein, solange sachliche Kritik noch erkennbar ist.

Sehr gut! Dieses Augenmaß, diese unaufgeregte Objektivität findet sich vermutlich tatsächlich nur noch dort, wo die Rechtsstaatlichkeit hochgehalten wird – in Sachsen-Anhalt oder in Sachsen. Die alten Bundesländer schneiden dagegen regelrecht schlecht ab. Dort sieht es eher nach Gesinnungsjustiz aus. 14 Jahre Haft für den deutschen Messerangreifer auf Henriette Reker in Köln, die den Angriff lebensgefährlich verletzt überlebte. Aber lediglich 8,5 Jahre Haft für den Mörder der „in aller Öffentlichkeit“ niedergemetztelten Mia aus Kandel. Und die süddeutsche Trulla hat nichts Besseres zu tun, als sich über das Augenmaß einer halleschen Staatsanwältin zu mokieren? Das ist nichts weiter, als der Beweis dafür, welches bigotte Natterngezücht der Süddeutsche Beobachter an seiner Brust nährt.

Antje Arndt von der mobilen Opferberatung in Halle sagt, es verletze die Opfer, wenn Angriffe auf sie von der Justiz so abgetan würden. „Sie fühlen sich alleingelassen und den Anwürfen von Rechtsradikalen hilflos ausgesetzt.

Rotlinke haben gefälligst nicht zu jammern, wenn sie von Braunlinken Antworten in ihrem eigenen Jargon bekommen. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Und dafür gibt es Belege zuhauf. Horst Mahler z.B. , oder die völlig friedliche, rot-/braunlinke Zusammenarbeit bei der gewalttätigen Diskreditierung der Gelbwesten-Proteste in Frankreich. Jede Staatsanwältin, die da die Hand nicht umdreht, gehört ausgezeichnet und befördert, anstatt sich von einer süddeutschen Ramelsbergerin vollsubjektivistisch ans Bein pinkeln lassen zu müssen.

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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