Donnerstag, April 25, 2024
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Thüringer AfD reicht Klage gegen Innenminister und Verfassungsschutz-Chef ein

Die AfD Thüringen, deren Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete haben beim Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD) und Innenminister Georg Maier (SPD) die Durchführung von Organstreitverfahren beantragt.

Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 haben beide Amtsträger mit diversen falschen Tatsachenbehauptungen den AfD-Landesverband Thüringen als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet, heißt es zur Begründung des beantragten Organklageverfahrens gegen die beiden SPD-Funktionäre. Die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD zum Prüffall als Vorstufe einer möglichen Beobachtung zu erklären hatte eine bundesweite mediale Kampagne zur Folge, in welcher der AfD und insbesondere ihrem Landesverband Thüringen rechtsextreme Zielstellungen und die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellt und die Treue zur Verfassung abgesprochen wurde.

AAS-Stiftungsrat Kramer zitiert aus linksextremistischer Publikation

Wie Jouwatch berichtete, hatte Kramer weite Teile der Begründung für eine Einstufung des AfD-Landesverbandes Thüringen als „Prüffall“ seiner Behörde aus einer linksextremistischen Publikation zitiert. Als Information sei hier erwähnt, dass sich der  Nichtjuristen – Kramer studierte Sozialpädagogik –  als Stiftungsratmitglied bei der hoch umstrittene, weit im linken bis linksextremen Lager tätige Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS)engagiert.

Des Weiteren geht es in den Verfahren um die öffentliche Stellungnahme Stephan Kramers am Vortag des Listenwahlparteitags der AfD Thüringen im Oktober 2018, in der Kramer behauptete, dass die Partei zementieren würde, wofür sie stehe, wenn sie Björn Höcke zum Spitzenkandidaten mache. Im Zusammenhang mit der vorangegangenen Begründung des Prüffalls stellt dies einen einzigartigen politischen Erpressungsversuch eines Amtsträgers dar. Parteitagsteilnehmer sollten offenkundig durch die Drohung mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unmittelbar im Vorfeld des Landesparteitags veranlasst werden, den wirkmächtigen Oppositionspolitiker und Angstgegner der Regierungskoalition Höcke nicht zum Spitzenkandidaten zu wählen.

Schwerste Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit

Die AfD sieht hierin laut Landessprecher Stefan Möller einen schweren Verstoß gegen die Neutralitätspflichten beider Amtsträger und eine massive Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Chancengleichheit der Parteien: „Bei den beantragten Verfahren geht es um schweren Amtsmissbrauch. Die öffentliche Kundgabe des ‚Prüffalls‘ sowie der Erpressungsversuch durch den Verfassungsschutzpräsidenten sind schwerste Verstöße gegen die Neutralitätspflicht und Eingriffe in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Leider hat das in Thüringen mittlerweile trotz entsprechender Urteile des Verfassungsgerichtshofs eine traurige rot-rot-grüne Tradition“, so der Thüringer AfD-Landessprecher.

„Wir verstehen zwar, dass angesichts der Erfolge der AfD und dem damit einhergehenden Niedergang der Landes-SPD die Nerven bei beiden SPD-Amtsträgern blank liegen. Trotzdem haben sie sich an die Regeln unseres Verfassungsstaats zu halten. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz und das Innenministerium sind nicht wie in der DDR dazu da, um unbequeme Oppositionsparteien wie die AfD zu verfolgen und zu diffamieren“, so die abschließende Beurteilung. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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