Freitag, April 19, 2024
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Türken dürfen in Österreich nicht über Todesstrafe abstimmen

Österreich würde ein türkisches Todesstrafen-Referendum auf österreichischem Staatsgebiet untersagen. Dies erklärten Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP), Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder am Freitag gegenüber der APA. Im Falle eines Referendums über die Todesstrafe in der Türkei werde Österreich die Abhaltung in Österreich nicht zulassen, betonte Kurz.

„Rechtlich möglich ist das durch das Völkerrecht, das einem Staat die Möglichkeit gibt, aufgrund seiner territorialen Souveränität die Durchführung eines ausländischen Referendums auf seinem Staatsgebiet zu untersagen“, erklärte der Außenminister. „Die geplante Einführung der Todesstrafe wäre jedenfalls ein berechtigter Grund für einen solchen Schritt.“

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Todesstrafe während seiner Zeit als Regierungschef 2004 abschaffen lassen. Nach dem Putschversuch vom vergangenen Jahr brachte er mehrfach ihre Wiedereinführung ins Spiel und regte dazu ein Referendum an. Zuletzt konnten in Österreich lebende und wahlberechtigte Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Die große Mehrheit der Wähler stimmte dabei für Erdogans Pläne.

SPÖ-Klubobmann Schieder würde Referndum untersagen wollen

Nach Kurz sprach sich auch SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder klar gegen die Abhaltung eines türkischen Todesstrafen-Referendums in Österreich aus. „Ich bin dafür, dass man das im Falle eines Referendums auf jeden Fall in Österreich untersagt“, sagte Schieder der APA.

Dies sei auch einheitliche Regierungslinie. Laut Schieder bestehe sogar die „völkerrechtliche Verpflichtung“, eine mögliche Abstimmung über die Todesstrafe zu unterbinden. Schieder verwies diesbezüglich auch auf ein wissenschaftliches Gutachten des Deutschen Bundestags, wonach die deutsche Regierung ein Referendum unterbinden muss, wenn dieses die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei zum Ziel hat.

Schieder will gegebenenfalls auch noch ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des österreichischen Parlaments in Auftrag geben. Der Türkei sollte man die Entscheidung Österreichs umgehend mitteilen.

Auch Innenminister Sobotka klar dagegen

Innenminister Sobotka sprach sich ebenfalls klar gegen eine mögliche Abhaltung eines türkischen Todesstrafen-Referendums in Österreich aus. „Als Rechtsstaat könnten wir solche Bestrebungen nicht einfach achselzuckend zur Kenntnis nehmen“, betonte Sobotka gegenüber der APA.

„Es ist schlimm genug, dass im Jahr 2017 in manchen Staaten ernsthaft über die Todesstrafe nachgedacht wird“, merkte der Innenminister an. Er teile die Ansicht seines Parteikollegen Außenminister Kurz, dass eine derartige Abstimmung untersagt werden müsste.

Formal für die Angelegenheit zuständig ist übrigens das Außenministerium und nicht das Innenressort: „So vehement wir eine Abhaltung auch ablehnen würden, was in Botschaften oder Konsulaten passiert, liegt leider nicht in unser Zuständigkeit“, betonte das Innenministerium in einer Stellungnahme.

Bildquelle: APA

Quelle: Info Direkt

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