Donnerstag, April 25, 2024
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U-Bahn-Attacke-Prozess in München: Afghanen verlassen lachend das Gerichtsgebäude

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Am Dienstag standen die drei aggressiven afghanischen U-Bahn-Pöbler vor dem Amtsgericht in München, lachend verließen sie nach dem Urteil dasFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2) Gericht: Schuldig der gefährlichen Körperverletzung – aber in den Knast

zurück müssen sie nicht! Wie die Bild-Zeitung berichtet, brummte die Richterin  Fardin A. (20) und Haroon H. (19), für die Jugendstrafrecht gilt, zwar vier Wochen Arrest auf, doch weil sie schon sieben Wochen in U-Haft saßen, ist die Strafe verbüßt. Der dritte Täter Rahimi A. (25) muss 475 Euro Strafe zahlen. Alle drei leben seit Jahren in Deutschland, werden als afghanische Flüchtlinge hier geduldet. Fardin A. und Haroon H. wurden u.a. schon wegen Diebstahls verurteilt. Vor Gericht entschuldigten sich die Täter, begründeten ihr Verhalten mit ihrem Alkoholpegel. Der Staatsanwalt: „Ich denke, dass die U-Haft alle Drei wachgerüttelt hat.“

Dank solcher „Einzelfälle“ quer durch Deutschland und die damit einhergehenden laschen Urteile der deutschen Kuscheljustiz, wird die Akzeptanz gegenüber „Flüchtlingen“ noch mehr schwinden.  Dem normalen Bürger ist die alltägliche Gewalt durch diese armen traumatisierten „Schutzbedürftigen“ auf der Straße, in der U-Bahn und in den Heimen sowie die damit einhergehenden Urteile der Justiz bald nicht mehr zu vermitteln.

Quelle: Politikstube

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