Freitag, März 29, 2024
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Überwachung per Bundestrojaner: Polizei darf Spähsoftware einsetzen

Symbolbild

Das deutsche Bundesinnenministerium hat den Einsatz des sogenannten Bundestrojaners genehmigt, damit der Staat auf Computer von

verdächtigen Personen zugreifen und diese überwachen kann. Die Software ist den klassischen

Trojanern ähnlich, die von Hackern benutzt werden, um in einen Computer einzudringen. Dies soll den Ermittlern den Zugriff auf die Korrespondenz verdächtiger Bürger ermöglichen, berichtet der „Deutschlandfunk“.

Seit 2008 gilt in Deutschland ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, laut dem die Polizei Programme zum Ausspähen von Computern nur dann einsetzen darf, wenn klare Beweise vorliegen, dass Gefahr für Leib und Leben besteht oder der Staat gefährdet ist. Aus diesem Grund dürfen nur wenige Funktionen der Spähsoftware eingesetzt werden, damit Polizisten die E-Mails lesen und Telefongespräche abhören können. Dabei dürfen sie keine Dateien von der Festplatte kopieren und keine Video- und Audioaufnahmen machen. Die Ordnungshüter dürfen außerdem keine Passwörter „stehlen“. (Quelle: sputniknews.com)

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