Donnerstag, April 18, 2024
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Umfrage: 75 % gegen „Kinderkopftuch“

In der deutschlandweiten Civey-Umfrage „Sollte es Mädchen unter 18 Jahren verboten sein, in Schulen, Kindergärten oder Kitas ein Kopftuch zu tragen?“ beantworteten über 60 Prozent die Frage mit  „Ja, auf jeden Fall“. Immerhin 13 Prozent konnten sich noch zu einem vorsichtigen „eher ja“ durchringen. Die Unionsparteien, die einen Antrag der AfD zum benannten Kopftuchverbot ablehnen, fördern weiter die Islamisierung dieses Landes.

Die Frauenrechtlerinnen von „Terre des Femmes“ fordern ein Verbot des Mädchenkopftuches an Schulen und in Kitas. Das „Kinderkopftuch“ stellt aus Sicht der Bundesgeschäftsführerin der Organisation eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar. Es hindere Mädchen daran, gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei aufwachsen zu können, unabhängig von ihrer Religion. Die Rechtsanwältin Seyran Ates argumentiert, dass es für Kinder keine religiöse Pflicht gebe, ein Kopftuch zu tragen, weshalb sich die Eltern auch nicht auf die Religionsfreiheit berufen könnten.

„Das Ergebnis der Umfrage, zu der über 21.000 Teilnehmer abstimmten, ist eindeutig. Fast 75 Prozent lehnen ein Kopftuch ‚auf jeden Fall‘ und ‚eher ja‘ an Bildungseinrichtungen ab“, so die schulpolitische Sprecherin der sächsischen AfD, Karin Wilke. Nicht nur die AfD, sondern auch die Bürger wollten keine Symbole muslimischer Dominanz an Bildungseinrichtungen, so die Feststellung. „Wir können es nicht zulassen, dass sich unsere offene Gesellschaft zunehmend verschleiert. Gerade im Bildungsbereich ist ein neutrales und unvoreingenommenes Klima notwendig. Ein Kopftuchverbot bedeutet, dass Mädchen und Frauen frei von religiösen und diskriminierenden Vorschriften die Vorzüge einer freien und aufgeklärten Gesellschaft erleben können“, so die Position der AfD die darüber hinaus feststellt:

„Diesen Bürgerwunsch, der sich auch in der Umfrage ausdrückt, wollen offensichtlich aber die ‚Altparteien‘ nicht akzeptieren und umsetzen. Um eine weitere Islamisierung zu stoppen, reichte die AfD-Fraktion den eigenen Gesetzentwurf (Drs. 6/10519) zum ‚Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum‘ ein, welcher von der unterwürfigen schwarzrotgrünen Einheitsfront abgelehnt wurde“. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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