Donnerstag, April 25, 2024
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Ungarn wehrt sich weiterhin gegen aufgezwungene Massenzuwanderung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen die Zwangs-Umverteilung von Migranten innerhalb der EU abgewiesen. Beide Länder müssen laut dem Gerichtshof Migranten aus Italien und Griechenland im Rahmen des „Relocation“-Programms aufnehmen. Während die Slowakei das Urteil akzeptierte, bezeichnete der ungarische Außenminister Peter Szijiarto das Urteil als „nicht verbindlich“.

„Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und akzeptieren es“, sagte der slowakische Ministeriumssprecher Peter Susko der „Welt“ online. Nun müsse man „allerdings noch die Details abwarten“. Susko betonte: „Das Urteil ändert jedoch nichts an unserer Überzeugung, dass die Verteilung von Flüchtlingen nach Quoten in der Praxis nicht funktioniert.“

Ungarn wehrt sich!

Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto bezeichnete das EuGH-Urteil als „inakzeptabel“ und „nicht verbindlich“ für Budapest. Ungarn werde „alle rechtlichen Mittel“ ausschöpfen, um gegen die Entscheidung anzukämpfen, sagte Szijjarto am Mittwoch. Das Urteil sei weder ein „rechtlicher noch fachlicher“, sondern ein „politischer Beschluss“, so der Außenminister bei der Pressekonferenz weiter.

Die Klagen der beiden Länder gegen den EU-Beschluss zur Zwangsaufnahme von 120.000 Migranten wurden vom EuGH „in vollem Umfang abgewiesen“, hieß es am Mittwoch in dem Urteil. Die EU-Staaten hatten zunächst im Juni 2015 die Umverteilung von 40.000 Migranten und im September 2015 von weiteren 120.000 Migranten innerhalb der EU beschlossen. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.

 

Unwirksamkeit der Maßnahme unwichtig

Der EuGH erklärt in seinem Urteil unter anderem, dass „die Gültigkeit des Beschlusses nicht auf der Grundlage einer rückschauenden Beurteilung seines Wirkungsgrads in Frage gestellt werden kann. Wenn der Unionsgesetzgeber die künftigen Auswirkungen einer neuen Regelung zu beurteilen hat, kann seine Beurteilung nämlich nur in Frage gestellt werden, wenn sie sich im Licht der Informationen, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der Regelung verfügte, als offensichtlich fehlerhaft erweist. Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Rat die Auswirkungen der Maßnahme in Bezug auf die in Rede stehende Notlage auf der Grundlage einer detaillierten Prüfung der seinerzeit verfügbaren statistischen Daten einer objektiven Analyse unterzogen hat.“

In diesem Zusammenhang weist der Europäische Gerichtshof insbesondere darauf hin, dass sich die „geringe Zahl der bisher aufgrund des angefochtenen Beschlusses vorgenommenen Umsiedlungen durch mehrere Faktoren erklären lässt, die der Rat zum Zeitpunkt des Erlasses dieses Beschlusses nicht vorhersehen konnte, darunter namentlich die mangelnde Kooperation bestimmter Mitgliedstaaten.“

Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass der Rat keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat, als er davon ausging, dass das mit dem angefochtenen Beschluss verfolgte Ziel nicht durch weniger restriktive Maßnahmen hätte erreicht werden können.

Brüssel droht mit Geldstrafen

Sollten Ungarn, die Slowakei oder andere EU-Staaten sich nun weiterhin gegen den Beschluss und die Aufnahme von Flüchtlingen sperren, könnte die EU-Kommission auf solider rechtlicher Basis sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, die letzten Endes in hohen Geldstrafen münden können. Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die Brüsseler Behörde bereits im Juni erste derartige Schritte eingeleitet.

ÖVP auf der Seite von Brüssel

Der Delegationsleiter der ÖVP im EU-Parlament, Othmar Karas, sieht nach dem EuGH-Urteil zur Umverteilung am Mittwoch „keine Ausreden“ mehr für Ungarn und andere Staaten, Migranten abzuweisen. Karas betonte in einer Aussendung, europäische Solidarität sei „kein Basar“. Wenn Ungarns Regierungschef Viktor Orban mit der 400-Millionen-Euro-Rechnung für seinen Grenzzaun aber genau das plane, stelle er sich gegen europäische Werte und gegen europäisches Recht. Für so ein Doppelspiel habe er kein Verständnis.

SPÖ-Europamandatar Josef Weidenholzer zeigte sich unterdessen erfreut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt habe, dass sich alle EU-Staaten an der Verteilung der Migranten beteiligen müssten. Bis heute würden einzelne Regierungen jegliche Fortschritte blockieren, während die Mehrheit der europäischen Länder, unter ihnen Österreich, sehr viel für die Aufnahme der Migranten „geleistet“ hätten.

Beitragsbild: APA

Quelle: http://info-direkt.eu/2017/09/06/ungarn-wehrt-sich-weiterhin-gegen-aufgezwungene-massenzuwanderung/

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