Freitag, April 19, 2024
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Urteil im Prozess gegen Afghanen-Trio – Kaltblütiger Mord an Landsmann (80)

Einer der Täter im Gerichtssaal

Ein besonders kaltblütiger Mord, der mit erlogenen Flüchtlingsgeschichten begann, endet nun vor Gericht: Am 16. April 2015 überfielenFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3) die drei Afghanen Mohammed I. (21), Abdul P. (22) und Shirzad W. (17) ihren 80-jährigen Landsmann Ghulam Hussein nachts

in seiner Wohnung im hessischen Dietzenbach, Kreis Offenbach. Das Urteil wurde am Freitag, 11. März 2016 gesprochen.

Der 21-jährige Angeklagte Mohammed I. kannte das Opfer, war mit ihm befreundet und trank sogar noch mittags Tee bei ihm. Als die Täter nachts in die Wohnung des Rentners eindrangen, schlugen sie mit einem Totschläger auf den alten Mann ein und erwürgten ihn. Anschließend raubten sie 550 Euro in bar, ein altes Handy und alten Schmuck.Um die Tat zu vertuschen, zündeten sie das Opfer an und setzten die Wohnung in Brand. Richter Euler urteilte auf "Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge".Die beiden Täter Mohammed I. und Abdul P. bekamen lebenslänglich, also mindestens 15 Jahre. Ihre Anwälte kündigten Revision an.Bei ihrem 17-jährigen Kumpanen Shirzad W. kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung: neun Jahre Haft, da hier erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Bei der Urteilsverkündung lachte der Jugendliche, sodass ihn der Richter mehrfach ermahnen musste.

Eine afghanische Flüchtlingslüge

"Alle drei Angeklagte haben uns über ihr Alter belogen", sagte Richter Euler. Sie hätten sich wesentlich jünger gemacht und Papiere hätten sie keine gehabt."

Zwei der Täter seien zur Tatzeit älter als 21 Jahre gewesen, der dritte vermutlich mindestens 20 Jahre, so die "Hessenschau".

Sie wollten die Vergünstigungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Anspruch nehmen." Das Leben mit Regeln in einer solchen Unterkunft sei aber "relativ schnell schiefgegangen". Hilfe hätten sie ohnehin abgelehnt. "Sie haben die Autorität in Deutschland nicht ernst genommen", zitiert die FAZ.Die drei verurteilten Straftäter kamen 2014 als Flüchtlinge nach Deutschland. Über die Gründe ihrer Flucht aus Afghanistan herrsche Unklarheit, so das Blatt.

Einer der Angeklagten hätte zu Prozessbeginn vor sieben Wochen gesagt, dass er "mit Hilfe von Schleusern" nach Deutschland gekommen sei.Sein Elternhaus habe dafür 20.000 Dollar hingeblättert. Er habe fliehen müssen, "weil mein Leben gefährdet war". 

Das Gericht schenkte diesen Geschichten allerdings wenig Glauben.Die Asylanträge der drei Flüchtlinge wurden ohnehin abgelehnt.

https://youtu.be/a1wZGyUy90Q

(sm)

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