Donnerstag, April 25, 2024
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Vater verteidigt Tochter gegen Sex-Attacke eines „Flüchtlings“: Anzeige!

Wehren gegen sexuelle Übergriffe verboten! Als ein Eritreer gestern einer 21-jährigen Münchnerin unter den Rock an den Po griff, schlug ihm deren Vater ins Gesicht. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und ermittelt nun wegen Körperverletzung. Ereignet hat sich die Tat um Mitternacht nach dem Oktoberfest in München am Wiesn-S-Bahnhof Hackerbrücke.

Der 28-jährige afrikanische Flüchtling kannte keine Hemmung und griff der jungen Frau im Beisein des Vaters unter das Dirndl und begrabschte den Unterleib. Offenbar erwartete er keine Gegenwehr. Doch diesmal geschah etwas, das in Deutschland verboten ist und mit ganzer Härte bestraft wird: Der 42-Jährige Deutsche verteidigte seine Tochter und schlug dem „Schutzsuchenden“ ins Gesicht.

Der „Flüchtling“ habe 1,28 Promille Alkohol im Blut gehabt, schreibt die Bundespolizei. Dies wird sich bei der Anzeige wegen „sexueller Belästigung“ sicherlich strafmildernd auswirken. Der Vater dagegen habe eine Atemalkoholkontrolle verweigert.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hatte den Vorfall beobachtet und die Beamten herbeigerufen. Die schritten sofort ein und nahmen den aufgebrachten Vater fest. Begründung laut Pressemitteilung der Bundespolizei: „Auch während der Wiesn folgt auf körperliche ‚Selbstjustiz‘ eine Strafanzeige.“ Der Mann aus Unterschleißheim muss sich nun wegen Körperverletzung verantworten.

Was lehrt uns das? Wer sich gegen sexuelle Übergriffe von Einwanderern auf seine eigenen Kinder wehrt, der lernt die ganze Härte des Rechtsstaates kennen. (WS)

Quelle!:

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