Freitag, April 19, 2024
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Verboten: Film über Bayrischen Rundfunk und dessen Verbindungen zum Linksextremismus

Vor wenigen Wochen erschien im Kopp Verlag ein Enthüllungsbuch über den Linksextremismus in Deutschland und dessen Unterstützung durch Politik und Medien. Das Buch über Antifa und Co. wurde flankiert durch zwei Dokumentarfilme mit hochbrisanten Fakten zur Thematik. Beleuchtet werden insbesondere die Verbindungen linksextremer Mainstream- und GEZ-Redakteure ins Antifa-Lager und ein allzu unkritischer Umgang der öffentlich-rechtlichen Sender mit Personen aus dem linksextremen Spektrum. Um diese Informationen und Hintergründe der Öffentlichkeit vorzuenthalten, greift der mit GEZ-Gebühren finanzierte betroffene Bayerische Rundfunk den Kopp Verlag nun mit urheberrechtlichen Nebenaspekten (Verletzungen des Urheberrechts bei Zitaten) an – und lässt damit die weitere Verbreitung einer kritischen Auseinandersetzung zum eigenen Verhalten verbieten, um sich nicht der öffentlichen Diskussion stellen zu müssen.

von Christian Jung

Die Atmosphäre im Studio des Bayerischen Rundfunks (BR) war nicht nur freundlich, sie war zuvörderst vollkommen unkritisch. Interviewgast an diesem Tag war die Leiterin der Münchner Fachstelle gegen Rechtsextremismus, Dr. Miriam Heigl. Heigl nimmt sich im Münchner Rathaus all jenen Bürgern an, die ihre linke Ideologie nicht teilen.

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In dem Enthüllungsbuch Der Links-Staat werden Heigls Äußerungen ausführlich thematisiert. Der Dokumentarfilm mit dem Titel: Der Links-Staat – Die kommunalen Netzwerke, zitiert Heigls Äußerung, die Landeshauptstadt München arbeite in einem breiten gesellschaftlichen Netzwerk auch mit der linksextremen Antifa zusammen und das sei unheimlich schön. Ebenso gezeigt wird die von Heigl bestätigte Feststellung des BR-Moderators, da würden wohl alle an einem Strang und in dieselbe Richtung ziehen.

Zudem wird der allzu unkritische Umgang des BR mit Linksextremisten aufgezeigt. Diesen bietet der BR als »Rechtsextremismusexperten« eine Bühne, um sich kritisch und denunzierend über Mitbürger zu äußern, die nicht ihre linken Ideologien teilen.

Kritik an einem mächtigen Fernsehsender, die für diesen verständlicherweise wenig erfreulich ist. Vor allem deshalb, weil er sich aus Zwangsgebühren finanziert. An den umfangreichen und soliden Recherchen, die in unzähligen unbequemen Enthüllungen münden, kann der BR wohl keine Begründung finden, um den Verkauf des Buches und der Dokumentarfilme zu verhindern.

Zumindest für einen der beiden Dokumentarfilme nutzt der BR nun einen angesichts der Auseinandersetzung in der Sache fragwürdigen juristischen Winkelzug. Eine Bauchbinde mit dem Namen der gezeigten Sprecherin soll die Urheberrechte des Bayerischen Rundfunks in den im Dokumentarfilm gezeigten Sendeausschnitten verletzen.

Das soll unter anderem auch für die mit den gezeigten Szenen gleichzeitig zu hörenden Worte des Sprechers aus dem »Off« gelten. Überhaupt seien die zitierenden Einspielungen zu lang geraten.

Offenbar brannte dem Bayerischen Rundfunk die Zeit unter den Nägeln. Am 19.12.2016 habe man Kenntnis von den Inhalten des beanstandeten Dokumentarfilms erhalten und bereits unmittelbar vor Weihnachten, am 22.12.2016, wurde eine Abmahnung mit Frist zum 27.12.2016 ausgebracht. Der GEZ-finanzierte Sender beauftragte Münchner Spitzenanwälte – denn man hat’s ja. Diese verlangten dann vom Kopp Verlag auch gleich Gebührenersatz auf der Basis eines Gegenstandswertes von 150 000 Euro.

Vom Landgericht München wurde dem Kopp Verlag mit einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung und – wie in diesem Stadium üblich – ohne Begründung vorläufig untersagt, DVDs mit der Dokumentation Der Links-Staat: Die kommunalen Netzwerke weiter zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

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Natürlich müssen auch die öffentlich-rechtlichen Sender mit Kritik leben und dazu auch Zitate aus ihren Beiträgen dulden. Selbst wenn im Einzelfall, was noch zu klären ist, ein eingeblendeter Hinweis oder Kommentar urheberrechtlich eine genehmigungsbedürftige Bearbeitung darstellen mag, stellt sich das Vorgehen mehr als fragwürdig dar.

Die Nutzung des Kapitals aus Zwangsgebühren für Abmahnungen mit überhöhten Streitwerten, kürzesten Fristen und Anträgen, die darauf ausgerichtet sind, jede kritische Verwendung der Sendeinhalte zu unterbinden, zeigen allzu deutlich auf, dass es wohl weniger urheberrechtliche Überlegungen waren, die den BR so eilig angetrieben haben. Da hätten ein Hinweis und ein Lizenzangebot ausgereicht.

Man kann dies auch als Zensurakt sehen, bei dem es um die Unterdrückung eines Skandals geht – nicht mehr und nicht weniger.

»Honi soit qui mal y pense« oder »Ein Schelm, der Böses dabei denkt«: Dieser Spruch des Hosenbandordens kommt dem Betrachter zudem in den Sinn, wenn er sich folgende, schon rund 80 000-mal aufgerufene Video-Sequenzen ansieht. Daraus könnte sich ergänzend eine Motivation des BR für ein solches Vorgehen schöpfen, muss es aber natürlich nicht.

Beitragsbild: anonymousnews.ru

Quelle: anonymousnews.ru

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