Freitag, April 19, 2024
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„Verbraucherschutz“ à la EU: Webseiten sperren ohne Gerichtsbeschluss

Die EU hat die Aufgabe, „die Informationen zu verwalten, denen ihre Bürger ausgesetzt sind“, erklärt EU-Vizepräsident Frans Timmermans. Mit dem Argument des Verbraucherschutzes soll es auch erlaubt werden, Webseiten ohne Zustimmung eines Richters zu sperren.

„Am Dienstag hat das EU-Parlament – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – eine neue Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz abgesegnet, die einigen Sprengstoff enthält. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung würden staatliche Verbraucherschutzbehörden die Möglichkeit erhalten, Website-Sperren auch ohne die Zustimmung eines Richters zu veranlassen. Die Piraten im EU-Parlament befürchten den Missbrauch der neuen Regelung für Zensurzwecke“berichtet t3n.

Die EU-Abgeordnete Julia Reda erklärt, dass Internetanbieter dafür im Vorfeld eine Sperr-Infrastruktur für Websites schaffen müssen. In Spanien gibt es diese Infrastruktur schon – und binnen kürzester Zeit wurden Webseiten, die sich für die Unabhängigkeit der Region von Spanien einsetzten, abgeschaltet.

„Die Verbraucherschützer sollen dazu auch Zugriff auf die Personendaten der Website-Eigentümer erhalten und Domains beschlagnahmen können“, berichtet ZDNet.de. Nach dem bisherigen Urheberrecht ist so etwas undenkbar.

EU-Vize: Die EU hat die Aufgabe, die Informationen zu verwalten, denen ihre Bürger ausgesetzt sind

Unabhängig von dem Verbraucherschutz-Argument zur Sperrung von Webseiten bereitet die EU die Einrichtung einer Behörde zur Überwachung und Zensur sogenannter „Fake News“ vor.

Dazu wird eine hochrangige Expertengruppe einberufen, „die Medienexperten und die Öffentlichkeit auffordert, Kritik an ‚Fake News‘ vorzubringen. Die Behörde soll im nächsten Frühjahr ihre Arbeit aufnehmen“. Bei wsws.org heißt es auch:

Ein genauerer Blick auf die Ankündigung der EU zeigt, dass sich die massenhafte staatliche Zensur, die derzeit vorbereitet wird, nicht etwa gegen Falschinformationen, sondern gegen Nachrichten und politische Ansichten richtet, die die Opposition der Bevölkerung gegen die europäische herrschende Klasse zum Ausdruck bringen.“

Kritik vom Internetverband: Besser wäre strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner

Der Internetwirtschaftsverband Eco kritisiert die Verordnung. Es wäre seiner Ansicht nach besser, „direkt gegen die Hintermänner der betrügerischen Angebote vorzugehen und diese strafrechtlich zu verfolgen“.

Die derzeitige Regelung könnte missbraucht werden, warnt Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik & Recht. Sie sei „problematisch“ und „unverhältnismäßig“ und kann als „Türöffner für den Aufbau einer Sperr- beziehungsweise Zensurinfrastruktur für Webseiten“ missbraucht werden.

Vor allem stört den Verband, dass ohne einen richterlichen Beschluß gesperrt werden darf:

„In einem Rechtsstaat dürfen Behörden nicht zum Entscheidungsorgan gemacht werden und Gerichte außen vorgelassen werden“, so Süme.

Der Gesetzestext, der vom EU-Parlament mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen verabschiedet wurde, muss noch vom Rat der EU förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten wirksam.

Beitragsbild: iStock-Fotografie

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/europa/verbraucherschutz-a-la-eu-webseiten-sperren-ohne-gerichtsbeschluss-a2271390.html

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