Donnerstag, April 25, 2024
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Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz: Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz

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Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das

Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland (Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz)

https://youtu.be/vKyQYcfd3YU

 

Standort Berlin – Rupert Scholz über Merkels Flüchtlingspolitik (Teil 1)

https://www.youtube.com/watch?v=F0mdC-kdLf4

Veröffentlicht am 17.11.2015

“Die Bundeskanzlerin handelt in der Flüchtlingskrise gegen das Grundgesetz”. Das ist die klare Aussage von Prof,. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU, Verfassunsgrechtler und Anwalt in Berlin. Prof. Scholz war zu Gast bei uns im Studio und Peter Brinkmann befragte ihn zur Rechtslage in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise.

 

Standort Berlin – Rupert Scholz über Merkels Flüchtlingspolitik (Teil 2)

https://www.youtube.com/watch?v=iu-f7wHawlY

Veröffentlicht am 17.11.2015

“Die Bundeskanzlerin handelt in der Flüchtlingskrise gegen das Grundgesetz”.

Das ist die klare Aussage von Prof,. Dr. Rupert Scholz, Ex – Bundesverteidigungsminister und Mitglied der CDU, Verfassunsgrechtler und Anwalt in Berlin. Prof. Scholz war zu Gast bei uns im Studio und Peter Brinkmann befragte ihn zur Rechtslage in der gegenwärtigen Flüchtlingskrise.

 

“Erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung”: Verfassungsrechtler gibt Klage Chancen

https://www.youtube.com/watch?v=Sefl824vTn4

Veröffentlicht am 04.11.2015

Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

https://deutschelobby.com/2016/02/15/verfassungsrechtler-prof-rupert-scholz-kein-fluechtling-hat-anspruch-auf-asyl-in-deutschland-die-bundeskanzlern-handelt-in-der-fluechtlingskrise-gegen-das-grundgesetz/

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Gruß an die Verfechter

Der Honigmann

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