Donnerstag, März 28, 2024
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Vergewaltigung zweier Mädchen: Richter lässt vier Syrer mit Bewährung laufen – weil sie nicht vorbestraft waren

Der Prozess gegen die vier jungen syrischen Vergewaltiger (14 bis 20) geht mit Bewährung aus. Sie hatten in der Silvesternacht im südbadischen Weil am Rhein, am Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz, zwei Mädchen (14, 15) in der Wohnung des 20-Jährigen vergewaltigt. Der Richter empfand die alleinreisenden Minderjährigen Bürgerkriegsflüchtlinge als „fast noch Kinder“ und den Wohnungsbesitzer als unreif. Das Jugendstrafrecht kam zur Anwendung.

Schon kurz nach der Tat kursierte die Nachricht um die Vergewaltigung im Netz. Doch nicht nur dies sorgte für Empörung und Aufregung. Auch die Informationspolitik der Polizei kam in die Kritik, weil sich die Behörden weiterhin in Schweigen hüllten, ihren eigenen Angaben zufolge wegen Belangen des Jugend- und Opferschutzes.

Jetzt kam die Strafsache vor der großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zur Verhandlung. Weil die Täter geständig waren, gab es im Vorfeld Zugeständnisse für Obergrenzen für die Bestrafung. Zudem saßen die Flüchtlinge aus Syrien schon vor dem Prozess für sechs Monate in Untersuchungshaft, meldet der „Schwarzwälder Bote„.

Social Media-Bekannte

Die beiden Mädchen hatten zwei der späteren Täter in ihrem Alter über ein soziales Netzwerk kennengelernt und sich mit ihnen am Silvesterabend getroffen. Ein weiterer junger Syrer war ebenfalls anwesend. Eines der Mädchen soll einen der Jungen flüchtig gekannt haben, das andere habe an einem der anderen Jungen gefallen gefunden.

Sie ließen sich überreden, zur Wohnung eines der Jungen mitzugehen. Der 15-Jährige wohnte dort zusammen mit seinem 20-jährigen Bruder, der schon schlafen gegangen war.

Zwei Versionen in der Presse

„Zunächst habe man Küsse ausgetauscht, gegen die sich die Mädchen nicht gewehrt hätten. Die jungen Angeklagten wollten aber mehr und entkleideten die Mädchen gegen ihren Willen. Der Geschlechtsakt sei dann auch vollzogen worden, ohne dass dabei körperliche Gewalt ausgeübt worden sei“, schildert der „Schwarzwälder Bote“ den Tathergang. Die Mädchen hätten dann kurz vor 23 Uhr die Wohnung verlassen und über Notruf die Polizei verständigt.

Die „Badische Zeitung“ hingegen berichtet von massiver Gewalt beim Ausüben der Tat. Bis zu den Küssen stimmen beide Versionen noch überein. Doch im weiteren Verlauf unterscheiden sich die beiden Versionen.

„Dann zog einer der Jungen eines der Mädchen zum Bett, in dem sein Bruder lag. Dort begann er das Mädchen auszuziehen, wogegen sie sich mehrfach wehrte. Der Junge zog sie trotzdem aus und vollzog auch gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit ihr. Als er danach ins Bad ging, machte sich sein älterer Bruder über das Mädchen her und schlief ebenfalls gegen ihren Willen mit ihr“, so die BZ.

Auf der Couch habe sich eine ähnliche Szene mit dem anderen Mädchen abgespielt. Einer der beiden 14-jährigen Jungen habe versucht das Mädchen auszuziehen, wogegen sie sich wehrte und der zweite Junge sie daraufhin festhielt. Der erste zog sie dann aus und vergewaltigte die sich Sträubende. Dann kam der andere dran. „Die beiden wechselten sich ab mit Festhalten und Vergewaltigen“, schildert die BZ die Straftat weiter.

Nach der Tat verließen die Mädchen und die drei jüngeren Täter die Wohnung. Die Mädchen gingen nach Hause und riefen die Polizei. Anfangs logen die Mädchen offenbar und sagten, dass sie gegen ihren Willen in die Wohnung gezerrt wurden, was ihnen die Polizei nicht abnahm. Die weiteren Schilderungen seien jedoch glaubhaft gewesen, berichteten die Beamten, die die Mädchen vernommen hatten.

Gerichtliche Logik mit „Syrer-Bonus“?

Der Vorsitzende Richter Bürgelin stellte fest: „Was einvernehmlich begann, entwickelte eine Eigendynamik und hat sehr übel für die Mädchen geendet.“

Vermutlich meinte er damit, dass jedes der beiden Mädchen einen der Jungen sympathisch fand und mit ihm küsste, aber keines von beiden mehr als das wollte, schon gar nicht mit den anderen noch dazu und unter Gewaltanwendung.

Offenbar gab es einen Deal vor der Verhandlung: Geständnis gegen Bewährung. Ohne Bewährung wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte das Gericht. Ob man in diesem Fall unbedingt ein Geständnis gebraucht hätte oder ob Opferaussagen und gerichtsmedizinische Untersuchungen Tat und Täter ausreichend belegt hätten, steht nun nicht mehr zur Debatte.

Wie die BZ schreibt: „Durch die Geständnisse blieb eine umfangreiche und schwierige Beweisaufnahme und vor allem die Vernehmung der Opfer, die für die Mädchen eine weitere Belastung gewesen wäre, erspart.“

Das Urteil: Bewährung für alle

Ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe für den 20-Jährigen.

Der Richter dazu: „Drei der vier Täter waren fast noch Kinder.“ Der 20-Jährige habe noch keine Berufsausbildung und nur wegen der Flucht aus der Heimat eine eigene Wohnung. Seine Unreife zeige sich auch in der Tat selbst. Allerdings sieht das Gericht genug Reife, dass der junge Syrer die Tat hätte verhindern müssen, statt sich zu beteiligen. Im Erwachsenenstrafrecht hätte er für eine Vergewaltigung eine Haftstrafe von mindestens zwei Jahren bekommen.

Die beiden 14-jährigen Angeklagten, die laut einem Artikel vom Januar im „Spiegel“ aus den Niederlanden und der Schweiz sind, wurden mit Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten bedacht, weil sie sich zu zweit an einem der Mädchen vergangen hatten, während der jeweils andere es festhielt. Der dritte Jugendliche (15), der nach der Tat aus staatlicher Obhut geflohen war und nach Fahndung wieder festgenommen werden konnte, bekam ein Jahr und zwei Monate, weil die Gewaltanwendung weniger massiv gewesen war.

Da die Täter im Alter von 14, 14, 15 und 20 in Deutschland noch nicht vorbestraft waren und schon für fünf Monate in Untersuchungshaft saßen, wurden die Jugendstrafen auf Bewährung ausgesetzt. Sie wurden einem Bewährungshelfer unterstellt.

Eine zweifelhafte Aussage

Vier jungen Vergewaltigern aus Syrien wird damit eigentlich gesagt: Junge, wenn Du das noch mal machst, dann musst Du aber wirklich ins Gefängnis.

Ob die Jugendlichen daraus etwas gelernt haben und in Zukunft nie wieder allein oder in der Gruppe über Mädchen herfallen und sie vergewaltigen, bleibt wohl abzuwarten.

Das Urteil beruht auf einer fehlenden Vorstrafe während der noch kurzen Aufenthaltsdauer in Deutschland und der Unreife von Jugendlichen, die aus einem Bürgerkriegsland über 3.500 Kilometer hinweg und vielleicht durch zehn Länder hindurch nach Deutschland gekommen sind.

Tatsächlich: „Drei der vier Täter waren fast noch Kinder“, so wie der Richter es sagte, doch auch die Mädchen im gleichen Alter sind „fast noch Kinder“.

Die beiden Teenager werden vielleicht jetzt vorsichtiger mit ihren Bekanntschaften, vor allem über Social Media, sein und nicht auf jedes Augenzwinkern hereinfallen. Aber die Silvesternacht 2015/2016 werden sie wohl nie vergessen können.

Doch dabei sind sie nicht allein, in guter Gesellschaft mit vielen Hunderten jungen Mädchen und Frauen in Deutschland. Ein schwacher Trost.

(sm)

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