Freitag, März 29, 2024
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Verurteilung: Gericht bestraft Witz über Ramadan

Der ehemalige Bezirksobmann des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) Schwaz wurde wegen eines Witzes über den Ramadan verurteilt. Er postete Fotos vom RFJ-Spanferkelessen und kommentierte es mit „Ramadan mit dem RFJ Schwaz“.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Herabwürdigung religiöser Lehren.

„Ramadan mit dem RFJ Schwaz“

Der Angeklagte gestand eine Geschmacklosigkeit des Postings, bekannte sich jedoch nicht schuldig im Sinne der Anklage. Er habe zwar die Bilder vom RFJ-Gartenfest mit dem Kommentar „Ramadan mit dem RFJ“ gepostet, doch ein „berechtigtes Ärgernis“ läge nicht vor. Außerdem betonte der Angeklagte, dass er den Islam nicht herabwürdigen wollte.

Das Gericht sprach den 24-Jährigen dennoch schuldig. Der Richter erkannte allerdings keine Herabwürdigung religiöser Lehren, sondern die „Verspottung eines wesentliches Brauchs einer im Inland bestehenden Religionsgemeinschaft“. Für den Richter ausschlaggebend war die Frage, ob ein „durchschnittlich Gläubiger“ über die Aussage empört sei.

Der Angeklagte muss 480 Euro Strafe zahlen, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen.

Beitragsbild: Screenshot: Facebook

Quelle: http://info-direkt.eu/2017/11/16/verurteilung-gericht-bestraft-witz-ueber-ramadan/

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