Donnerstag, April 25, 2024
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Verzwickte Rechtslage: Flüchtling rast mit Fahrrad auf Auto, wer zahlt den Schaden?

Ein schwarzer Tag im Leben einer Autofahrerin in Maikammer, 60 Kilometer westlich von Heidelberg.

Es ist nicht in Ordnung, dass man den Leuten Fahrräder schenkt, aber ihnen offensichtlich die Verkehrsregeln nicht beibringt.“

(geschädigte Autofahrerin)

Laut Polizei war der heranrasende Syrer auf dem Fahrrad schuld an dem Unfall und damit auch für die Begleichung des Schadens zuständig. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eröffnet und ein Bußgeld soll verhängt werden.

Doch wovon soll der Flüchtling denn den Schaden von über 3.000 Euro bezahlten? Na klar, von seiner Haftpflichtversicherung – wenn er denn eine hätte …

Keine Haftpflicht vorgeschrieben

Eine Haftpflichtversicherung zum Schutz der Bürger sehen Bund, Land und Kommune für die Asylbewerber auch nicht vor:

Für Aufnahmebehörden besteht im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach dem Landesaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden verursachte Schäden auszugleichen.“

(Sprecherin des Integrationsministeriums, RLP)

Wie „Rheinpfalz“ berichtet, erklärte die Sprecherin, dass es generell keine Versicherungspflicht für eine private Haftpflichtversicherung in Deutschland gebe, also auch nicht für Asylbewerber.

Die Resonanz darauf war null.“

(Sven Koch, Leiter Bürgerservice, Gemeindeverwaltung Maikammer)

Blechschaden, Knieschramme und zwei Versionen

Da der Asylbewerber keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt die unschuldige Fahrerin nun auf ihrem Schaden sitzen. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die Abschleppung des Fahrzeuges.

Doch als wenn dies noch nicht genügt: Tage später meldete sich ein Rechtsanwalt und beteuert, dass sein Mandant erheblich verletzt worden sei. Er forderte für die Knieschramme des syrischen Radfahrers ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro.

Auf Anfrage der „Rheinpfalz“ erklärte Ulrich Thiers, der Anwalt, dass er nicht nachvollziehen könne, warum die Polizei gegen seinen Mandanten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet habe und nicht gegen die Autofahrerin. Die Frau sei „mit hoher Geschwindigkeit auf einem Wirtschaftsweg gefahren, der für Autos verboten ist, und hat meinen Mandaten auf die Schippe genommen“, so die Version des Anwalts.

Die von der Autofahrerin geschilderte Version hingegen sah so aus: Sie habe im Wasgau-Markt in Maikammer einkaufen wollen und habe für kurze Zeit zwischen Verkehrskreisel und Supermarkt auf dem Grünstreifen entlang der Straße gehalten.

Als sie wieder anfuhr, sei der Radfahrer aus einem Wirtschaftsweg aus Richtung Edenkoben kommend „in schnellem Tempo herausgeschossen und auf mein Auto geknallt“. Dabei krachte er samt Fahrrad gegen die Fahrerseite und danach auf die Windschutzscheibe, die dabei kaputt ging.

Die Fahrerin rief die Polizei. „Die hat eindeutig festgestellt, dass der Radfahrer schuld ist“, so die Fahrerin.

Und wie geht’s nun weiter?

Laut Sven Koch von der Gemeindeverwaltung ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen …

Beitragsbild: Public Domain

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/verzwickte-rechtslage-fluechtling-rast-mit-fahrrad-auf-auto-wer-zahlt-den-schaden-a2246272.html

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