Donnerstag, April 25, 2024
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Vorfälle am Sophienhof in Kiel: Wenn nicht sein kann, was nicht sein darf

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Am 25. Februar verbreiteten sich Berichte über erneute Übergriffe von arabischstämmigen Jugendlichen auf Schülerinnen in Kiel. Einen Tag später wurden diese Berichte durch die

Kieler Polizei bestätigt. Jetzt aber rudert die Staatsanwaltschaft Kiel kräftig zurück und es soll nun doch alles

ganz anders gewesen sein.

 

Das momentane politische Klima in der BRD gebiert sich zunehmend diffuser. Dies spiegelt sich vor allem auch in den meist sehr regierungsfreundlichen Berichten in Funk und Fernsehen wider. Dieses Klima lässt sich mit vielen Attributen belegen, jedoch eher unzureichend mit Begriffen wie „realitätsbezogen“ oder „sachlich“.

Die mediale Nachberichterstattung zu den Geschehnissen am Einkaufszentrum Sophienhof in Kiel bildet hier keine Ausnahme. Die ursprüngliche Schilderung der Vorkommnisse in Kiel lautet in Kurzfassung so: Die drei minderjährigen Opfer wurden anfänglich von zwei afghanischen Asylbewerbern beobachtet, belästigt und mit Mobiltelefonen gefilmt.

Kurze Zeit später entstand ein Mob von ca. 30 Männern (allesamt mit Migrationshintergrund), die die Minderjährigen dann massivst belästigten.

Durch das beherzte Eingreifen couragierter Passanten entgingen die Opfer schlimmeren Folgen, aber erst das Einschreiten der Polizei beendete die Situation. Die anwesenden Polizisten wurden extremst beleidigt und massiv körperlich angegriffen.

Die korrigierte Fassung der Staatsanwaltschaft Kiel liest sich nun geringfügig anders. Oberstaatsanwalt Axel Bieler legt großen Wert darauf, dass „die Mädchen nicht gefilmt und fotografiert wurden. Angeblich sollen nun – entgegen den anders lautenden Polizeiberichten – keine Aufnahmen mehr auf den Smartphones der Verdächtigen sein. Laut Obertstaatsanwalt Bieler hätten die Beschuldigten ihre Smartphones ja auch nutzen können, um nur zu „zoomen“…

Weiterhin würde es keine Belege dafür geben, dass sich zielgerichtet eine Gruppe junger Männer zusammengefunden hätte. Gleichfalls hätte es ebenfalls auch keinen Mob gegeben, anstelle dessen hätte es sich um eine Gruppe „Schaulustiger“ gehandelt, die nicht in das Geschehen eingegriffen hatte. Für Oberstaatsanwalt Bieler ist auch die Nationalität dieser anscheinend doch recht homogenen, „zufällig“ entstandenen Gruppe von „Schaulustigen“ unerheblich und man würde dazu auch keine Angaben machen (Das Versagen von Köln: Was wirklich in den Medien geschah).

Gerade dieser Punkt der Schilderung der Staatsanwaltschaft Kiel stimmt nachdenklich. Wenn die Nationalität eines Schaulustigen keine Rolle spielt, warum kann man diese dann nicht einfach auch nennen? Grundsätzlich impliziert die Aussage, „eine Nationalität nicht nennen zu wollen“, dass es sich ja scheinbar nicht um eine deutsche Nationalität gehandelt haben könnte. Wieso sollte man denn sonst überhaupt den Hinweis auf mögliche Nationalitäten abgeben?

Wolfgang Kubicki, Chef der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, spricht von einer erschreckenden Pannenserie“ und davon, dass die Vorfälle nicht nur übertrieben, sondern falsch dargestellt wurden“. Außerdem hätten die Polizeibeamten dazu beigetragen, dass das Vertrauen in eine unabhängige Berichterstattung „einmal mehr erschüttert wird“.

Fast schon „putzig“ wirkt die Aussage der Staatsanwaltschaft Kiel, dass sich die beiden beschuldigten Afghanen nach der Aufnahme ihrer Personalien „entschuldigt“ hätten. Zur Erinnerung: Kurze Zeit später hatten die Beschuldigten sich noch tätlich gegen die Verhaftung zur Wehr gesetzt. Welchen Wert hat dann eine solche Entschuldigung in direkter Folge?

Gegen die Beschuldigten wird nun Anfang Mai Anklage erhoben werden. Schon jetzt äußerte Oberstaatsanwalt Bieler aber Zweifel daran, ob die „massiven Belästigungen“ der Mädchen überhaupt strafrechtlich zu beanstanden seien. Der Kernvorwurf an die beiden Afghanen basiert nun also eher auf dem Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten.

Im Gegensatz zu Wolfgang Kubicki zweifele ich nicht nur an einer unabhängigen Berichterstattung, sondern zunehmend auch an der Neutralität von Staatsanwaltschaften. Zur Erinnerung: Staatsanwaltschaften werden landläufig auch als „Anklagebehörden“ bezeichnet. Wenn nun aber der Ankläger schon vor dem Prozessbeginn mit Relativierungen und Entschuldigungen gegenüber den Beschuldigten beginnt, wie angemessen werden die resultierenden Urteile wohl noch ausfallen? („Wie Vieh gejagt“: In Köln und Hamburg kam es an Silvester zu Sex-Übergriffen (Videos))

Einen kleinen Vorgeschmack auf diese Art Urteile kann man in den Prozessen zur Silvesternacht in Köln bekommen: Minimale Geld- und Bewährungsstrafen. Die Signalwirkung dieser Urteile ist verheerend, wenn man sie mit den Konsequenzen einer geahndeten Straftat in den Ursprungsländern der Täter vergleicht. Da stimmt es doch absolut beruhigend, dass auch diese Täter sich ebenfalls bei ihren Opfern entschuldigt haben. Dieser Punkt scheint jedenfalls für die Berichterstattung so relevant zu sein, dass diese es in jedem Bericht besonders betonen (Geplante Migrationsflut: Was die Dunkelmächte mit uns wirklich vorhaben!).

Abschließend stelle ich mir vor, wie sich der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler oder der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki wohl äußern würden, wenn ihre Kinder oder Frauen von Fremden per Smartphone beim Einkaufen „herangezoomed“ würden. Scheinbar ist das für einige Zeitgenossen ein gesellschaftlich völlig akzeptiertes Verhalten…

Literatur:

Wenn das die Deutschen wüssten…: …dann hätten wir morgen eine (R)evolution! von Daniel Prinz

Was Sie nicht wissen sollen!: Einigen wenigen Familien gehört die gesamte westliche Welt – und nun wollen sie den Rest! von Michael Morris

verraten – verkauft – verloren?: Der Krieg gegen die eigene Bevölkerungvon Gabriele Schuster-Haslinger

Quellen: PublicDomain/Stefan Müller für PRAVDA TV am 10.04.2016

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